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Gemeinde: Rothenstein
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 335
1 194
1 174
1 179
1 149
1 142
1 132
1 119
1 139
1 127
1 148
1 142
Steuerkraftmesszahl
EUR
711 901
753 030
762 131
703 038
711 643
781 658
795 943
802 941
870 672
970 297
965 670
951 238
Bedarfsmesszahl
EUR
801 851
757 039
807 637
807 920
832 364
872 602
902 510
949 725
1 085 525
1 159 283
1 261 684
1 313 262
Schlüsselzuweisung
EUR
71 960
3 207
36 405
83 905
96 577
72 755
85 253
117 427
171 882
151 188
236 812
289 619
Finanzausgleichsumlage
EUR
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