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Gemeinde: Neustadt an der Orla, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
8 525
8 303
8 230
8 164
8 237
8 158
8 143
9 334
9 198
9 095
9 223
9 133
Steuerkraftmesszahl
EUR
3 680 254
4 088 558
5 524 504
5 928 096
6 349 849
6 441 357
6 695 766
8 017 014
8 638 954
9 102 588
9 110 570
9 361 772
Bedarfsmesszahl
EUR
5 982 671
6 154 900
6 874 047
6 854 529
7 057 515
7 210 995
7 416 926
9 299 215
9 706 857
10 268 445
10 977 682
11 498 296
Schlüsselzuweisung
EUR
1 841 933
1 653 073
1 079 634
741 147
566 132
615 710
576 928
1 025 760
854 322
932 686
1 493 690
1 709 219
Finanzausgleichsumlage
EUR
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