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Gemeinde: Langenwetzendorf
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
3 477
4 434
4 408
4 326
4 257
4 262
4 196
4 145
4 086
4 064
4 176
4 143
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 334 862
1 634 010
1 919 621
1 995 900
2 216 775
2 209 908
2 216 450
2 339 126
2 769 566
3 026 897
3 093 513
2 973 606
Bedarfsmesszahl
EUR
2 206 803
3 059 379
3 433 080
3 344 987
3 315 260
3 570 774
3 558 640
3 810 626
4 030 309
4 314 584
4 693 871
4 896 396
Schlüsselzuweisung
EUR
697 553
1 140 295
1 210 767
1 079 270
878 788
1 088 692
1 073 752
1 177 200
1 062 207
1 030 149
1 280 287
1 538 232
Finanzausgleichsumlage
EUR
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