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Gemeinde: Löbichau
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 061
1 007
1 008
992
976
960
953
960
973
957
957
978
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 061 850
1 021 646
1 318 709
1 222 553
1 211 858
1 292 595
1 211 532
1 316 943
1 254 414
1 394 374
1 562 870
1 831 077
Bedarfsmesszahl
EUR
619 588
619 745
710 770
708 694
697 865
718 971
746 488
803 454
864 835
888 994
944 363
1 011 961
Schlüsselzuweisung
EUR
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
132 678
120 570
182 382
122 266
122 794
123 330
87 313
97 814
59 778
89 975
119 449
177 470
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