Personal in ambulanten Pflegeeinrichtungen am 15.12. nach ausgewähltem Berufsabschluss, Altersklassen und Geschlecht* in Thüringen staatlich anerkannter Altenpfleger - männlich*) Ab dem Berichtsjahr 2019 werden Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Abs. 3 PStG) in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. 2017: 1) Zum Stichtag 15.12.2017 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.
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