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Gemeinde: Bernterode (bei Heilbad Heiligenstadt)
bis 31.12.2018
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Umlagegrundlagen ab 2013
Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 10 Abs. 3 ThürFAG)
Steuerkraftzahlen zuzüglich Berichtigungen aufgrund gemeldeter Korrekturen für Vorjahre sowie ab Jahr 2019 aufgrund der Umverteilung von Steueraufkommen lt. § 10 Abs. 2 ThürFAG
Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; Jahr 2013 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Kinder zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; bis Jahr 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2015 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Zuweisungen Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 1; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 1
Finanzausgleichsumlage Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 3; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 3
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner lt. § 30 ThürFAG
Personen
241
239
242
239
237
234
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren lt. § 9 Abs. 2 ThürFAG
Personen
13
10
10
11
11
11
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vierten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
4 241
4 241
4 092
4 326
5 447
5 482
B
EUR
15 605
15 329
15 503
17 744
20 235
21 226
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
24 418
38 187
41 963
48 324
37 206
46 643
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
45 910
46 952
54 061
52 524
56 048
60 000
Gewerbesteuerumlage
EUR
2 617
8 651
4 728
1 542
5 194
3 825
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
2 687
2 746
2 894
2 784
2 878
2 915
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des dritten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
4 241
4 092
4 326
5 447
5 482
5 399
B
EUR
15 329
15 503
17 744
20 235
21 226
21 337
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
38 187
41 963
48 324
37 206
46 643
25 154
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
46 952
54 061
52 524
56 048
60 000
73 687
Gewerbesteuerumlage
EUR
8 651
4 728
1 542
5 194
3 825
348
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
2 746
2 894
2 784
2 878
2 915
3 749
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vorvergangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
4 092
4 326
5 447
5 482
5 399
5 930
B
EUR
15 503
17 744
20 235
21 226
21 337
21 985
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
41 963
48 324
37 206
46 643
25 154
15 480
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
54 061
52 524
56 048
60 000
73 687
76 783
Gewerbesteuerumlage
EUR
4 728
1 542
5 194
3 825
348
2 765
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
2 894
2 784
2 878
2 915
3 749
3 932
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftzahlen
Grundsteuer
A
EUR
2 794
2 676
3 579
3 585
3 687
3 796
B
EUR
15 479
15 347
19 834
20 014
20 357
20 924
Gewerbesteuer
EUR
29 524
35 550
40 323
37 855
29 306
23 652
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
EUR
48 974
51 179
54 211
56 191
63 245
70 157
Umsatzsteuer
EUR
2 776
2 808
2 852
2 859
3 181
3 532
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftmesszahl
EUR
99 548
107 560
120 799
120 504
119 776
122 062
Steuerkraftmesszahl je Einwohner
EUR
413
450
499
504
505
522
Zuweisungen Vorjahre
EUR
62 034
55 679
50 958
42 901
43 443
46 360
Finanzausgleichsumlage Vorjahre
EUR
-
-
-
-
-
-
Umlagegrundlage
EUR
161 581
163 239
171 757
163 404
163 219
168 422
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