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Gemeinde: Kannawurf
bis 31.12.2018
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Umlagegrundlagen ab 2013
Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 10 Abs. 3 ThürFAG)
Steuerkraftzahlen zuzüglich Berichtigungen aufgrund gemeldeter Korrekturen für Vorjahre sowie ab Jahr 2019 aufgrund der Umverteilung von Steueraufkommen lt. § 10 Abs. 2 ThürFAG
Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; Jahr 2013 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Kinder zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; bis Jahr 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2015 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Zuweisungen Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 1; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 1
Finanzausgleichsumlage Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 3; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 3
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner lt. § 30 ThürFAG
Personen
838
809
805
785
792
786
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren lt. § 9 Abs. 2 ThürFAG
Personen
28
29
33
28
35
42
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vierten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
19 833
19 658
20 545
24 222
24 512
27 670
B
EUR
45 283
47 262
51 444
61 502
58 008
61 229
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
89 378
22 705
30 218
4 956
83 372
18 381
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
87 605
89 540
103 096
106 681
114 006
122 045
Gewerbesteuerumlage
EUR
9 395
3 941
902
1 981
4 041
5 290
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
6 965
7 116
7 499
6 623
6 844
6 931
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des dritten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
19 658
20 545
24 222
24 512
27 670
26 720
B
EUR
47 262
51 444
61 502
58 008
61 229
61 141
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
22 705
30 218
4 956
83 372
18 381
37 638
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
89 540
103 096
106 681
114 006
122 045
144 717
Gewerbesteuerumlage
EUR
3 941
902
1 981
4 041
5 290
4 441
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
7 116
7 499
6 623
6 844
6 931
6 894
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
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.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vorvergangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
20 545
24 222
24 512
27 670
26 720
30 380
B
EUR
51 444
61 502
58 008
61 229
61 141
61 889
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
30 218
4 956
83 372
18 381
37 638
62 380
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
103 096
106 681
114 006
122 045
144 717
150 678
Gewerbesteuerumlage
EUR
902
1 981
4 041
5 290
4 441
7 674
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
7 499
6 623
6 844
6 931
6 894
7 196
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftzahlen
Grundsteuer
A
EUR
18 616
18 425
24 877
24 718
24 826
25 958
B
EUR
47 996
48 712
62 072
59 586
58 807
59 433
Gewerbesteuer
EUR
42 688
16 754
39 121
31 383
40 605
30 986
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
EUR
93 414
99 773
107 928
114 244
126 923
139 147
Umsatzsteuer
EUR
7 193
7 079
6 988
6 799
6 889
7 007
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftmesszahl
EUR
209 907
190 743
240 986
236 730
258 050
262 530
Steuerkraftmesszahl je Einwohner
EUR
250
236
299
302
326
334
Zuweisungen Vorjahre
EUR
337 332
290 107
263 913
257 040
264 454
266 728
Finanzausgleichsumlage Vorjahre
EUR
-
-
-
-
-
-
Umlagegrundlage
EUR
547 239
480 850
504 899
493 770
522 504
529 259
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