Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden    # Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
# Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG;
ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres
sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
2014 bis 2024 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011;
ab 2025 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2022 für die Jahre ab 2022
# Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2025 mit 24,3 % bestimmt.
# Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2025 wurde noch nicht festgesetzt.
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