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Gemeinde: Herbsleben
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
3 016
2 980
2 942
2 956
2 904
2 860
2 858
2 890
2 924
2 917
2 903
2 905
Steuerkraftmesszahl
EUR
744 341
797 574
965 971
1 067 309
1 154 467
1 262 997
1 342 357
1 466 486
1 703 243
2 377 868
2 911 918
3 516 808
Bedarfsmesszahl
EUR
1 953 283
2 059 135
2 273 292
2 363 572
2 338 553
2 298 190
2 339 608
2 572 943
2 815 056
3 024 226
3 172 192
3 332 561
Schlüsselzuweisung
EUR
967 154
1 009 249
1 045 857
1 037 010
947 268
828 154
797 801
885 165
889 450
517 086
208 220
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
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