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Gemeinde: Greußen, Stadt
bis 31.12.2020
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
3 725
3 703
3 655
3 622
3 610
3 618
3 557
3 480
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 274 774
1 369 354
1 607 111
1 597 297
1 609 148
1 657 464
1 733 330
2 001 681
Bedarfsmesszahl
EUR
2 440 087
2 562 202
2 839 735
2 812 383
2 859 187
2 972 776
2 943 226
3 035 755
Schlüsselzuweisung
EUR
932 251
954 278
986 099
972 069
1 000 031
1 052 249
967 917
827 259
Finanzausgleichsumlage
EUR
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