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Gemeinde: Rudolstadt, Stadt
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
23 630
22 811
22 739
22 667
22 855
22 704
25 458
25 116
24 943
24 672
24 929
24 786
Steuerkraftmesszahl
EUR
10 322 314
10 602 297
12 772 377
13 241 273
14 051 025
15 448 909
17 477 360
19 061 604
22 156 413
23 913 106
26 083 214
24 950 632
Bedarfsmesszahl
EUR
17 170 815
17 537 312
19 742 895
19 556 820
19 899 741
21 274 656
24 704 929
27 313 112
28 983 476
30 680 509
32 245 031
33 868 594
Schlüsselzuweisung
EUR
5 478 801
5 548 012
5 576 414
5 052 438
4 678 973
4 660 598
5 782 055
6 616 444
5 461 650
5 413 922
4 929 454
7 134 370
Finanzausgleichsumlage
EUR
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