Verwaltungsgliederung    Die Stadt Eisenach gehört seit dem 1. Juli 2021 wieder dem Wartrburgkreis an.
1) darunter auch Landgemeinden, die die Bezeichnung 'Stadt' nicht führen 2) Gemeinschaftsfreie Gemeinden (Gemeinden, die nicht Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaften und nicht erfüllende oder beauftragende Gemeinde sind) 3) Verwaltungsgemeinschaften (Körperschaft des öffentlichen Rechts, die alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt.) 4) Erfüllende Gemeinden (Gemeinden, die für beauftragende Gemeinden die Aufgaben einer VG wahrnehmen) 5) Beauftragende Gemeinden (Gemeinden, die die erfüllenden Gemeinden beauftragen, die Aufgaben einer VG für sie wahrzunehmen) |