Krankenhäuser und Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen am 31. Dezember Für die statistische Erfassung ist die Wirtschaftseinheit maßgebend. Hierunter wird jede organisatorische Einheit verstanden, die unter einheitlicher Verwaltung steht und für die auf der Grundlage der kaufmännischen Buchführung ein Jahresabschluss erstellt wird. Eine Einrichtung als Wirtschaftseinheit kann mehrere selbständig geleitete Fachabteilungen oder Fachkliniken auch über Gemeinde-, Kreis- oder Landesgrenzen hinaus umfassen. In diesem Fall wird nur der Hauptstandort ausgewiesen.
Hinweis: ab 2022 Neuaufnahme von 4 Krankenhäusern mit Zulassung nach § 30 Gewerbeordnung (GewO)
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