Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII bis 2019 Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) in das SGB IX überführt
und in einer separaten Tabelle veröffentlicht.
1) ohne Mehrfachzählungen 2) 2017: Ohne Empfänger von ausschließlich Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII, für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt. Hiervon betroffen sind fünf Personen. 3) Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist bis zum Berichtsjahr 2010 das Zentrale Einwohnerregister ( ZER ) der neuen Bundesländer mit Stichtag 3.10.1990, Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011 mit Stichtag 9.5.2011. 4) Unmittelbar vom örtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachte Leistungen. 5) 2017: Ohne Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII, für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt. Hiervon betroffen sind acht Personen. |