Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII ab 2020 Hinweis: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erfolgt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) in das SGB IX überführt und in einer separaten Tabelle veröffentlicht.
1) ohne Mehrfachzählungen 2) Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011 mit Stichtag 9.5.2011. 3) Unmittelbar vom örtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachte Leistungen. |