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Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII ab 2020  » Gesamttabelle  » Definitionen  » Ansprechpartner
Hinweis: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erfolgt unter Einsatz
des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.
Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) in das SGB IX überführt
und in einer separaten Tabelle veröffentlicht.

1) ohne Mehrfachzählungen
2) Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011 mit Stichtag 9.5.2011.
3) Unmittelbar vom örtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachte Leistungen.
 MerkmalEinheit202020212022
Liniengrafik » Gesamttabelle Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr insgesamt1)Personen3 3903 2803 085
Liniengrafik » Gesamttabelle je 1000 der mittleren Wohnbevölkerung2)Personen6,06,35,9
Liniengrafik » Gesamttabelle darunter am 31.12.Personen2 6202 4602 295
Liniengrafik » Gesamttabelle hiervon (von Spalte „insgesamt“) 5. Kapitel
Hilfen zur Gesundheit3)
Personen102045
Liniengrafik » Gesamttabelle 7. Kapitel
Hilfe zur Pflege
Personen2 8102 7652 635
Liniengrafik » Gesamttabelle 8. und 9. Kapitel
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Personen570505410

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