Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und Hilfe für junge Volljährige in Thüringen Nordhausen - § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen1) Beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 wurden die Erhebungen über erzieherische Hilfen auf der Basis von gesetzlichen Änderungen neu konzipiert. Somit wurde ab 2007 auch die Hilfe nach § 27 SGB VIII erhoben. Für die Vorjahre liegen nur Angaben zu den Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe vor.
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