Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach dem Ergebnis des Verfahrens und Art der neu eingerichteten Hilfe in Thüringen ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 29-32,351) einschließlich Mehrfachzählungen 2) Die Hilfearten "Fortführung der gleichen Leistung/-en", "Einleitung anderer nicht vorgenannter Hilfe/-n" und "keine neu eingeleitete/geplante Hilfe" werden erstmalig ab 2014 ausgewiesen.
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