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Gemeinde: Kaltenwestheim
bis 31.12.2018
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Umlagegrundlagen ab 2013
Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 10 Abs. 3 ThürFAG)
Steuerkraftzahlen zuzüglich Berichtigungen aufgrund gemeldeter Korrekturen für Vorjahre sowie ab Jahr 2019 aufgrund der Umverteilung von Steueraufkommen lt. § 10 Abs. 2 ThürFAG
Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; Jahr 2013 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Kinder zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; bis Jahr 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2015 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Zuweisungen Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 1; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 1
Finanzausgleichsumlage Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 3; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 3
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner lt. § 30 ThürFAG
Personen
968
953
942
933
908
905
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren lt. § 9 Abs. 2 ThürFAG
Personen
31
33
39
43
41
42
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vierten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
5 526
5 495
7 037
7 029
6 979
7 079
B
EUR
41 837
39 534
52 497
50 290
59 698
57 580
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
37 918
57 729
101 956
55 762
96 417
72 755
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
118 195
120 919
139 226
158 146
169 344
181 285
Gewerbesteuerumlage
EUR
5 048
5 535
5 531
10 566
10 283
2 486
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
3 809
3 898
4 107
4 072
4 209
4 263
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des dritten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
5 495
7 037
7 029
6 979
7 079
6 988
B
EUR
39 534
52 497
50 290
59 698
57 580
57 494
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
57 729
101 956
55 762
96 417
72 755
117 909
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
120 919
139 226
158 146
169 344
181 285
200 919
Gewerbesteuerumlage
EUR
5 535
5 531
10 566
10 283
2 486
14 954
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
3 898
4 107
4 072
4 209
4 263
6 513
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vorvergangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
7 037
7 029
6 979
7 079
6 988
6 923
B
EUR
52 497
50 290
59 698
57 580
57 494
58 390
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
101 956
55 762
96 417
72 755
117 909
83 503
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
139 226
158 146
169 344
181 285
200 919
208 862
Gewerbesteuerumlage
EUR
5 531
10 566
10 283
2 486
14 954
7 046
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
4 107
4 072
4 209
4 263
6 513
6 848
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftzahlen
Grundsteuer
A
EUR
5 148
5 164
7 015
7 029
7 015
6 997
B
EUR
40 619
39 601
54 162
55 856
58 257
57 821
Gewerbesteuer
EUR
55 070
56 211
75 918
67 200
86 453
81 542
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
EUR
126 113
139 430
155 572
169 592
183 849
197 022
Umsatzsteuer
EUR
3 938
4 026
4 129
4 181
4 995
5 875
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftmesszahl
EUR
230 889
244 433
296 796
303 858
340 570
349 257
Steuerkraftmesszahl je Einwohner
EUR
239
256
315
326
375
386
Zuweisungen Vorjahre
EUR
400 242
347 520
306 102
292 851
305 937
300 812
Finanzausgleichsumlage Vorjahre
EUR
-
-
-
-
-
-
Umlagegrundlage
EUR
631 131
591 953
602 898
596 709
646 507
650 069
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