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Gemeinde: Heilbad Heiligenstadt, Stadt
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
16 603
16 188
16 197
16 337
16 772
16 962
17 209
17 105
17 129
16 911
17 050
18 682
Steuerkraftmesszahl
EUR
7 463 153
7 902 259
9 448 967
9 572 162
9 879 435
10 728 398
11 805 487
13 724 418
14 612 139
15 430 883
16 047 859
17 293 147
Bedarfsmesszahl
EUR
12 261 282
12 641 220
14 164 735
14 281 776
14 946 510
16 122 106
16 905 905
18 740 199
19 947 121
21 084 408
22 398 521
26 094 884
Schlüsselzuweisung
EUR
3 838 503
3 791 168
3 772 614
3 767 691
4 053 660
4 314 966
4 080 335
4 012 625
4 267 985
4 522 820
5 061 611
7 041 390
Finanzausgleichsumlage
EUR
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