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Gemeinde: Tastungen
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
265
253
245
243
237
231
226
216
221
241
252
258
Steuerkraftmesszahl
EUR
59 635
65 805
81 612
86 227
91 783
91 536
96 238
121 286
135 728
145 715
145 644
141 576
Bedarfsmesszahl
EUR
156 522
161 183
178 926
173 358
175 259
174 473
180 261
170 153
203 178
248 402
318 183
329 120
Schlüsselzuweisung
EUR
77 510
76 302
77 851
69 705
66 781
66 350
67 219
39 093
53 960
82 150
138 031
150 036
Finanzausgleichsumlage
EUR
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