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Gemeinde: Nordhausen, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
43 943
41 926
41 839
41 800
42 217
42 129
42 228
41 791
41 726
40 969
41 456
41 339
Steuerkraftmesszahl
EUR
20 690 512
21 896 747
25 380 467
26 231 363
27 085 693
27 695 436
28 824 816
32 343 321
35 012 440
37 273 778
40 051 367
41 148 321
Bedarfsmesszahl
EUR
34 060 283
34 398 398
38 411 814
38 184 060
39 212 795
41 227 632
42 580 219
46 880 710
49 823 188
52 243 506
55 142 152
57 873 317
Schlüsselzuweisung
EUR
10 695 817
10 001 321
10 425 078
9 562 157
9 701 682
10 825 757
11 004 322
11 629 911
11 848 598
11 975 782
12 072 628
13 379 997
Finanzausgleichsumlage
EUR
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