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Gemeinde: Wutha-Farnroda
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
6 572
6 312
6 297
6 360
6 340
6 278
6 369
6 382
6 335
6 278
6 327
6 436
Steuerkraftmesszahl
EUR
2 788 105
3 303 479
4 138 227
4 378 395
4 500 934
4 789 765
5 163 092
5 680 315
5 934 493
6 082 259
6 186 364
5 945 697
Bedarfsmesszahl
EUR
4 426 022
4 535 626
5 084 798
5 174 029
5 270 801
5 351 029
5 675 778
6 346 570
6 785 529
7 255 357
7 551 429
8 204 712
Schlüsselzuweisung
EUR
1 310 334
985 717
757 257
636 507
615 893
449 011
410 149
559 530
680 829
938 479
1 092 053
1 807 212
Finanzausgleichsumlage
EUR
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