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Gemeinde: Clingen, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 057
1 059
1 052
1 035
1 022
1 021
1 051
1 063
1 068
1 058
1 058
1 058
Steuerkraftmesszahl
EUR
249 367
249 799
300 400
350 740
394 220
404 708
396 210
428 107
543 300
581 759
648 754
670 490
Bedarfsmesszahl
EUR
654 949
695 257
776 788
786 886
801 636
809 604
857 820
952 508
1 055 051
1 132 944
1 180 513
1 232 695
Schlüsselzuweisung
EUR
324 465
356 366
381 110
348 917
325 933
323 916
369 288
419 521
409 401
440 948
425 407
449 764
Finanzausgleichsumlage
EUR
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