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Gemeinde: Großrudestedt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 916
1 908
1 875
1 862
1 884
1 851
1 850
1 855
1 847
1 843
1 846
1 895
Steuerkraftmesszahl
EUR
769 980
818 615
847 054
861 627
1 001 030
1 099 586
1 195 194
1 293 332
1 351 055
1 359 332
1 363 951
1 365 259
Bedarfsmesszahl
EUR
1 209 276
1 287 543
1 395 627
1 378 293
1 395 153
1 397 544
1 455 263
1 625 548
1 726 084
1 839 643
1 970 995
2 133 958
Schlüsselzuweisung
EUR
351 437
375 142
438 858
413 333
315 298
238 366
208 055
265 773
300 023
384 249
485 635
614 960
Finanzausgleichsumlage
EUR
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