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Gemeinde: Schloßvippach
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 377
1 393
1 398
1 404
1 408
1 403
1 394
1 377
1 370
1 372
1 375
1 365
Steuerkraftmesszahl
EUR
521 404
567 555
699 838
765 739
815 768
835 085
814 625
879 987
950 876
1 001 635
1 033 057
1 082 722
Bedarfsmesszahl
EUR
872 832
935 521
1 062 453
1 085 876
1 124 597
1 119 558
1 116 514
1 207 770
1 314 074
1 415 624
1 434 135
1 481 083
Schlüsselzuweisung
EUR
281 142
294 373
290 092
256 110
247 063
227 578
241 511
262 227
290 558
331 191
320 862
318 689
Finanzausgleichsumlage
EUR
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