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Gemeinde: Sömmerda, Stadt
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
19 817
19 215
19 065
18 973
18 996
18 884
19 078
19 034
18 947
18 886
18 932
19 156
Steuerkraftmesszahl
EUR
9 638 356
10 505 536
12 199 560
12 456 579
12 538 328
12 990 569
13 202 676
14 581 573
14 937 351
15 531 702
15 168 631
15 777 071
Bedarfsmesszahl
EUR
14 446 193
14 860 466
16 573 134
16 300 864
16 578 468
17 480 213
18 179 770
20 463 397
21 590 428
23 176 224
24 438 994
26 218 988
Schlüsselzuweisung
EUR
3 846 269
3 483 944
3 498 859
3 075 428
3 232 112
3 591 715
3 975 135
4 705 460
5 322 462
6 115 618
7 416 290
8 353 534
Finanzausgleichsumlage
EUR
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