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Gemeinde: Großheringen
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
693
658
658
655
653
648
651
657
656
649
650
646
Steuerkraftmesszahl
EUR
4 564 131
4 825 626
5 836 759
6 155 451
7 112 393
9 045 055
9 164 672
10 405 645
11 003 593
12 403 962
13 543 512
12 629 828
Bedarfsmesszahl
EUR
456 306
457 738
522 589
562 028
546 416
544 146
560 813
624 693
632 424
675 389
687 607
743 761
Schlüsselzuweisung
EUR
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
1 232 347
1 310 366
1 594 251
1 652 736
1 945 205
3 313 299
3 351 813
3 812 430
4 047 279
4 583 366
5 032 344
4 635 425
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