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Gemeinde: Kaulsdorf
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
2 730
2 637
2 588
2 575
2 530
2 508
2 491
2 446
2 410
2 396
2 417
2 386
Steuerkraftmesszahl
EUR
2 230 093
1 120 214
1 143 186
1 251 674
1 266 014
1 189 842
1 216 580
1 228 083
1 374 531
1 381 106
1 408 667
1 355 251
Bedarfsmesszahl
EUR
1 674 683
1 724 962
1 888 291
1 862 416
1 887 319
1 943 037
2 014 091
2 077 434
2 123 478
2 299 646
2 439 377
2 517 148
Schlüsselzuweisung
EUR
-
483 798
596 084
488 594
497 044
602 556
638 009
679 481
599 157
734 832
824 568
929 518
Finanzausgleichsumlage
EUR
166 623
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