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Gemeinde: Miesitz
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
300
293
291
290
285
275
291
278
279
276
279
275
Steuerkraftmesszahl
EUR
90 423
90 730
114 650
127 164
136 844
133 359
142 463
164 914
187 391
193 311
198 227
208 039
Bedarfsmesszahl
EUR
200 463
202 920
243 402
238 518
233 832
212 003
227 417
231 962
243 166
259 457
260 282
309 969
Schlüsselzuweisung
EUR
88 031
89 753
103 001
89 083
77 591
62 915
67 963
53 639
44 620
52 917
49 644
81 544
Finanzausgleichsumlage
EUR
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