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Gemeinde: Springstille
bis 05.07.2018
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Umlagegrundlagen ab 2013
Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 10 Abs. 3 ThürFAG)
Steuerkraftzahlen zuzüglich Berichtigungen aufgrund gemeldeter Korrekturen für Vorjahre sowie ab Jahr 2019 aufgrund der Umverteilung von Steueraufkommen lt. § 10 Abs. 2 ThürFAG
Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; Jahr 2013 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Kinder zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; bis Jahr 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2015 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Zuweisungen Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 1; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 1
Finanzausgleichsumlage Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 3; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 3
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner lt. § 30 ThürFAG
Personen
577
608
586
563
590
558
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren lt. § 9 Abs. 2 ThürFAG
Personen
24
24
26
25
24
22
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vierten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
1 838
1 838
2 427
2 421
2 727
2 669
B
EUR
37 019
38 284
55 475
52 169
50 859
52 526
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
108 023
253 939
299 352
285 759
208 987
250 941
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
81 078
82 828
95 368
121 177
130 039
139 209
Gewerbesteuerumlage
EUR
5 637
13 419
36 520
27 093
21 315
27 897
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
18 179
18 679
19 683
22 599
23 377
23 675
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des dritten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
1 838
2 427
2 421
2 727
2 669
2 674
B
EUR
38 284
55 475
52 169
50 859
52 526
53 331
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
253 939
299 352
285 759
208 987
250 941
318 465
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
82 828
95 368
121 177
130 039
139 209
154 815
Gewerbesteuerumlage
EUR
13 419
36 520
27 093
21 315
27 897
28 930
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
18 679
19 683
22 599
23 377
23 675
30 234
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vorvergangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
2 427
2 421
2 727
2 669
2 674
2 657
B
EUR
55 475
52 169
50 859
52 526
53 331
53 509
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
299 352
285 759
208 987
250 941
318 465
627 775
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
95 368
121 177
130 039
139 209
154 815
160 949
Gewerbesteuerumlage
EUR
36 520
27 093
21 315
27 897
28 930
48 147
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
19 683
22 599
23 377
23 675
30 234
31 707
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftzahlen
Grundsteuer
A
EUR
1 822
1 805
2 525
2 606
2 690
2 667
B
EUR
39 362
40 433
52 834
51 851
52 239
53 122
Gewerbesteuer
EUR
168 744
210 773
236 390
223 127
233 417
343 938
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
EUR
86 425
99 791
115 528
130 142
141 354
151 658
Umsatzsteuer
EUR
18 847
20 320
21 887
23 217
25 762
28 539
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftmesszahl
EUR
315 201
373 123
429 164
430 943
455 462
579 923
Steuerkraftmesszahl je Einwohner
EUR
546
614
732
765
772
1 039
Zuweisungen Vorjahre
EUR
86 828
69 269
36 925
17 512
6 577
1 221
Finanzausgleichsumlage Vorjahre
EUR
-
-
-
-
-
-
Umlagegrundlage
EUR
402 029
442 393
466 089
448 455
462 039
581 144
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