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Gemeinde: Westhausen
bis 31.12.2018
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Umlagegrundlagen ab 2013
Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 10 Abs. 3 ThürFAG)
Steuerkraftzahlen zuzüglich Berichtigungen aufgrund gemeldeter Korrekturen für Vorjahre sowie ab Jahr 2019 aufgrund der Umverteilung von Steueraufkommen lt. § 10 Abs. 2 ThürFAG
Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; Jahr 2013 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Kinder zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; bis Jahr 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2015 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Zuweisungen Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 1; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 1
Finanzausgleichsumlage Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 3; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 3
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner lt. § 30 ThürFAG
Personen
552
541
518
515
524
526
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren lt. § 9 Abs. 2 ThürFAG
Personen
41
40
40
38
36
39
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vierten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
6 209
6 793
7 288
7 236
7 332
7 258
B
EUR
26 688
27 019
31 972
32 099
32 077
31 362
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
12 940
27 123
10 825
41 405
31 878
201 742
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
61 100
62 460
71 916
83 088
89 002
95 278
Gewerbesteuerumlage
EUR
857
2 731
1 400
5 446
1 951
19 382
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
2 340
2 394
2 522
2 764
2 859
2 895
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des dritten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
6 793
7 288
7 236
7 332
7 258
7 448
B
EUR
27 019
31 972
32 099
32 077
31 362
33 285
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
27 123
10 825
41 405
31 878
201 742
- 72 084
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
62 460
71 916
83 088
89 002
95 278
116 899
Gewerbesteuerumlage
EUR
2 731
1 400
5 446
1 951
19 382
- 3 769
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
2 394
2 522
2 764
2 859
2 895
3 652
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vorvergangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
7 288
7 236
7 332
7 258
7 448
8 658
B
EUR
31 972
32 099
32 077
31 362
33 285
34 246
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
10 825
41 405
31 878
201 742
- 72 084
14 535
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
71 916
83 088
89 002
95 278
116 899
121 809
Gewerbesteuerumlage
EUR
1 400
5 446
1 951
19 382
- 3 769
- 1 739
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
2 522
2 764
2 859
2 895
3 652
3 829
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftzahlen
Grundsteuer
A
EUR
5 405
5 460
7 285
7 275
7 346
7 401
B
EUR
24 494
24 658
32 049
31 846
32 241
32 072
Gewerbesteuer
EUR
13 697
19 783
25 104
82 748
47 990
43 269
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
EUR
65 159
72 488
81 336
89 123
100 393
111 329
Umsatzsteuer
EUR
2 419
2 560
2 715
2 839
3 135
3 459
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftmesszahl
EUR
111 173
124 950
148 489
213 832
191 106
197 529
Steuerkraftmesszahl je Einwohner
EUR
201
231
287
415
365
376
Zuweisungen Vorjahre
EUR
215 668
207 568
208 786
219 997
207 794
202 202
Finanzausgleichsumlage Vorjahre
EUR
-
-
-
-
-
-
Umlagegrundlage
EUR
326 841
332 518
357 275
433 828
398 900
399 731
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