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Gemeinde: Starkenberg
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
2 104
2 054
2 013
1 989
1 963
1 905
1 890
1 872
1 888
1 865
1 870
1 858
Steuerkraftmesszahl
EUR
508 999
553 361
652 526
703 748
757 704
823 029
874 096
1 038 371
1 165 200
1 231 751
1 192 058
1 391 459
Bedarfsmesszahl
EUR
1 260 237
1 323 239
1 466 889
1 431 735
1 425 247
1 433 083
1 475 292
1 580 178
1 685 062
1 776 430
1 890 058
1 976 209
Schlüsselzuweisung
EUR
600 990
615 903
651 490
582 390
534 034
488 043
480 957
433 446
415 890
435 743
558 400
467 800
Finanzausgleichsumlage
EUR
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