Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter GemeindenEinwohner zum 31.12. des vorvergangenen JahresFinanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 31a ThürFAG)
Gebietsstand: 1.1.2012
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