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Personal in ambulanten Pflegeeinrichtungen am 15.12. nach ausgewähltem Berufsabschluss, Altersklassen und Geschlecht*
in Thüringen

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*) Ab dem Berichtsjahr 2019 werden Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Abs. 3 PStG) in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
15.12.2017: 1) Zum Stichtag 15.12.2017 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.

  Geschlecht15.12.201315.12.201515.12.201715.12.201915.12.2021
staatlich anerkannter Altenpflegerhelfer

Personal im Alter von 55 bis 60 Jahren (Personen)

Liniengrafikmännlich-2343

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© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt