*) ... Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren bei welchem alle Renten (Leib-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenrenten) und sonstigen Leistungen, die nach § 22 Nr. 1 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig sind, übermittelt werden. Neben der gesetzlichen Rente sind hier auch betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten.1) … Dieses Merkmal umfasst alle über das Rentenbezugsmitteilungsverfahren übermittelte Leistungen außer jene die im Zusammenhang mit (steuer-)schädlichen Verwendungen oder sonstigen Besteuerungsnormen erfolgt sind. 2) … Gemäß §93 EStG ist von einer (steuer-)schädlichen Verwendung die Rede, wenn die geförderten Zahlungen nicht entsprechend den Voraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes an den Rentenberechtigten ausgezahlt werden. Dazu zählt beispielsweise, dass die Auszahlung in Form einer lebenslangen monatlichen Rente erfolgen und die Person mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben muss.- Erst ab Berichtsjahr 2018 ist ein Amtlicher Gemeindeschlüssel vorhanden.
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