1) Bei den Personengemeinschaften (bis 2014: Bedarfsgemeinschaften) handelt es sich um die Personen eines Haushaltes, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.2012: Auf Grund verspäteter Lieferungen von Zu- und Abgangsmeldungen für die Quartale des Jahres 2012 seitens einiger weniger Sozialämter konnten nicht alle Daten verarbeitet werden. Es kommt somit im Jahr 2012 zu einer nicht quantifizierbaren Untererfassung.
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