Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Bauinstallation und Sonstiges Baugewerbe; Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten* ab 2018 Anhebung der Berichtskreisuntergrenze von 20 auf 23 und mehr tätigen PersonenBetriebe und Beschäftigte im Durchschnitt des Berichtszeitraums
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