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Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige und Pflegepersonal nach ausgewählten Merkmalen
in Thüringen

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1) Ab 2019 einschließlich ambulante Betreuungsdienste. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen.
2) Ab dem Berichtsjahr 2019 werden Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Abs. 3 PStG) in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
3) Hierin enthalten sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, die zum Stichtag keine Leistungen der ambulanten Pflege-/Betreuungsdienste oder Pflegeheime bzw. ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten
Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten.
4) Ab 2019 einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten,
kann es zu Doppelzählungen kommen.
5) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag: 31.12.2023. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw.
Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst.
6) Ab 2019 können erstmals Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 - mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege-/Betreuungs-
dienste oder Pflegeheime erfasst werden.
7) Ein relevanter Teil des Anstiegs im Pflegegrad 1 ohne Leistungen der Dienste und Heime bzw. mit ausschließlich landesrechtlichen Entlastungsleistungen von 2021 zu 2019 ist auf die Behebung einer Untererfassung
zurückzuführen. Dies schränkt die Vergleichbarkeit der Ergebnisse 2021 für die Gruppe der Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 zu den Erhebungen 2017 und 2019 ein.
8) Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nachrichtlich ausgewiesen.
Ab 2021 einschließlich teilstationär versorgte Pflegebedürftige ohne Zuordnung zu einem Pflegegrad. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der
Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt). (In den Pflegegraden 2 - 5 erhalten sie in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen erfasst.)

StichtagPflege-
einrichtungen insgesamt
Davon Pflege-
bedürftige2) insgesamt
Und zwar Pflege-
personal2) insgesamt
Davon
ambulante Pflege-
einrichtungen1)
stationäre Pflege-
einrichtungen
männlichweiblichPflegegrad ambulante Pflege4)vollstationäre Pflegedavon Empfänger von ausschließlich Pflegegeld5)mit  Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen6) 7)mit Pflegegrad 1 und teilstationärer Pflege8)nachrichtlich: teilstationäre Pflege (Grad 2-5)8)vollzeit-
beschäftigt
teilzeit-
beschäftigt
gering-
fügig beschäftigt
Auszu-
bildender, (Um-) Schüler
Helfer im Praktikant außerhalb einer Ausbildung
13)2345bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnetDauer-
pflege
Kurzzeit-
pflege
freiwilligen sozialen JahrBundes-
freiwilligen-
dienst
Anzahl
15.12.2017952457495 115 62042 86072 76088552 98335 46618 6747 5595328 88225 39825 07832061 304.363 78232 4629 54419 7171 5201 556535913
15.12.20191 005472533 135 59251 90383 6898 20860 04141 11818 5047 6754634 46225 30725 00030770 1315 615774 85534 0709 74520 8011 6511 762405417
15.12.20211 076503573 166 45364 323 102 13021 37767 85949 53119 7767 8733738 64923 74723 43031786 15817 854455 06935 5989 89822 0771 5491 980482422
15.12.20231 096502594 193 93775 899 118 03826 02777 96859 86322 2627 7882942 28324 38523 968417 105 12822 092496 53836 4379 45022 9391 9831 972412428

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