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LWR
Laufende Wirtschaftsrechnungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zur LWR

Warum gibt es die LWR?

Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der LWR zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die LWR-Daten dienen dazu, die Struktur des Warenkorbs, der für die Berechnung der Inflationsrate genutzt wird, zu aktualisieren. Denn die Struktur des "Inflations-Warenkorbs" resultiert aus den Ergebnissen der nur alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

Wann und wie häufig findet die LWR statt?

Die LWR findet in den Jahren zwischen zwei Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) statt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird, zuletzt 2023. Aktuell finden die LWR damit von 2024 bis 2027 statt.

Welche Fragen werden in der LWR gestellt?

Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teilnehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungs­weise alle Haushaltsmitglieder. Zudem werden bei den LWR Fragen zum Beispiel zur Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie der Einkommenssituation gestellt.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie die Fragen lauten, schauen Sie in die entsprechenden Musterfragebögen.

Wo finde ich Ergebnisse aus den vergangenen LWR?

Ergebnisse vergangener LWR finden Sie auf der Seite Ergebnisse vergangener LWR.


 

Fragen zur Teilnahme an den LWR 2024-2027

Wie kann ich mich für die LWR anmelden?

Anmeldungen sind ab sofort und auch im Verlaufe der Jahre bis 2027 möglich. Teilnahmebereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr.

 Einfach hier online anmelden

Sie können sich auch per Telefon oder E-Mail an Ihr Statistisches Landesamt wenden. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Aus allen Anmeldungen ziehen wir jeweils eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2023, dann im März 2024 usw. Wurde Ihr Haushalt nicht sofort in die Stichprobe gezogen, haben Sie die Möglichkeit, im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 "nachzurücken".

Wer kann an der LWR teilnehmen?

Für die LWR 2024 bis 2027 suchen wir bundesweit jährlich rund 12 000 Haushalte. Nach den gesetzlichen Vorgaben können bislang allerding keine Haushalte teilnehmen, in denen die Person mit dem größten Einkommen selbstständig tätig ist. Für eine zukünftige Einbeziehung der Selbstständigenhaushalte wird 2025 neben den regulären LWR eine Testerhebung durchgeführt. Wenn sich Ihr Haushalt für die LWR teilnahmebereit erklärt, können Sie im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen – jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt werden, werden auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte ein Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahmebereit sein, wird dieser möglichst durch einen anderen "ähnlichen" Haushalt ersetzt. Somit können andere Haushalte in die LWR-Stichprobe "nachrücken". Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen.

Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?

Alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, sind in den LWR ein Haushalt. Wenn Sie zwar mit anderen Personen zusammenwohnen, aber getrennt wirtschaften, bilden Sie jeweils einen eigenen Haushalt. Mitglieder einer Wohngemeinschaft (WG) bilden in der Regel getrennte Haushalte.

Muss man mein ganzer Haushalt teilnehmen?

Die LWR sind eine Haushaltserhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt. Die Personenfragebogen füllt jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahre aus. Die "Täglichen Ausgaben" kann ebenfalls jede Person ab 16 Jahre selbst festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle.

Sollten einzelne Haushaltsmitglieder z. B. alters- oder krankheitsbedingt oder aufgrund geringer Sprachkenntnisse nicht vollumfänglich teilnehmen können, können andere Haushaltsmitglieder stellvertretend für sie den Personenfragebogen und die "Täglichen Ausgaben" ausfüllen.

Wie läuft die Befragung ab?

Sie können bei den LWR ganz einfach per App auf Ihrem Smartphone und Tablet sowie am PC oder Laptop über den Internetbrowser mitmachen. Die App steht voraussichtlich ab Dezember 2023 zur Verfügung. Falls Ihr Haushalt nicht über die App (mobil oder über den Internetbrowser) teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Fragebogen erhalten.

Die Zugangsdaten zur App bzw. die Fragebogen in Papierform senden wir Ihnen postalisch zu und informieren Sie dabei auch über Ihren genauen Teilnahmezeitraum für die einmonatige Haushaltsbuchführung. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren beantwortet einige Fragen zur eigenen Person und kann die eigenen täglichen Ausgaben selbst dokumentieren.

Sobald Ihre Daten fristgerecht bei uns eingegangen sind und geprüft wurden, überweisen wir Ihnen die Geldprämie.

Wie lange dauert die Befragung?

Wenn Sie an den LWR teilnehmen, bitten wir Ihren Haushalt, einen Monat lang ein Haushaltsbuch zu führen und sämtliche Ausgaben zu dokumentieren. Dabei können Sie immer dann etwas ins Haushaltsbuch eintragen, wenn Sie gerade Zeit haben. Wir empfehlen, die Eintragungen möglichst zeitnah zu machen, da Sie sich dann noch am besten an einzelne Ausgaben erinnern. Darüber hinaus bitten wir Sie, einige Fragen rund um Ihren Haushalt zu beantworten. Alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren machen zudem Angaben zur eigenen Person (z. B. Bildung, Einkommen).

Wie hoch ist die Prämie?

Als Dankeschön für Ihre vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 70 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Prämie nur dann ausgezahlt werden kann, wenn die Fragebogen und die Täglichen Ausgaben vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und die Daten fristgerecht an Ihr Statistisches Landesamt übersendet sind.

Wie oft kann ich an den LWR teilnehmen?

Jeder Haushalt kann im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen - jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt werden, werden auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte ein Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahmebereit sein, wird dieser möglichst durch einen anderen "ähnlichen" Haushalt ersetzt. Somit können andere Haushalte in die LWR-Stichprobe "nachrücken". Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen. Nutzen Sie für die Anmeldung einfach das Online-Teilnahmeformular.

Ich habe mich angemeldet, wurde aber nicht ausgewählt. Warum?

Das liegt daran, dass die LWR als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt werden. Vor Beginn der LWR wird für jedes Bundesland z. B. festgelegt, wie viele Einpersonenhaushalte, Paarhaushalte mit und ohne Kinder, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden usw. benötigt werden, um ein verlässliches Abbild der Bevölkerung zu gewährleisten. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, werden Sie daher unter Umständen nicht sofort zur Teilnahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 "nachrückt", z. B. wenn ein anderer "ähnlicher" Haushalt die Teilnahme in einem Folgejahr nicht fortsetzt. Dann erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr Post von uns.

Kann ich weiterhin teilnehmen, wenn sich meine Lebenssituation geändert hat?

Ja. Grund­sätzlich können Sie weiterhin teilnehmen, da wir einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden möchten. Bitte teilen Sie uns mit, was sich konkret geändert hat. Falls Sie noch keinen Zeitpunkt für eine Teilnahme erhalten haben, kann es sein, dass Sie kurzfristig beginnen können.

Ich bin umgezogen. Nehme ich weiterhin teil?

Ja. Im Regelfall können Sie weiterhin an der Erhebung teilnehmen. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können. Wenn Sie bereits Zugangsdaten für die Teilnahme erhalten haben, ändert sich für Sie nichts. Andernfalls werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das genaue Vorgehen zu erläutern.

Was passiert am Ende mit meinen Angaben?

Die sogenannten Hilfsmerkmale (Name, Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten werden Ihrem Haushalt sogenannte Ordnungsnummern zugewiesen und gespeichert. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender anonymisierter Datensatz.

Wie werden meine Daten geschützt?

Datenschutz und Geheimhaltung haben für uns oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden von uns strengstens eingehalten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Für statistische Zwecke werden diese nur anonym verwendet, d. h. ohne Namen und Anschrift. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von wem die Angaben stammen. Bestehen bleiben nur anonyme und zusammengefasste Ergebnisse. Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung werden die erhobenen Angaben vernichtet bzw. gelöscht. Namen und Anschriften werden von den übrigen Angaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt getrennt und gesondert aufbewahrt. Nicht in die Stichprobe gezogene, aber weiterhin teilnahmebereite Haushalte können im Laufe der Erhebung (2024-2027) anstelle ausgefallener Stichprobenhaushalte nachrücken. Solange werden die Daten dieser Haushalte gespeichert. Ausführliche Informationen finden Sie unter lwr.de/datenschutz.

Gibt es für die LWR eine gesetzliche Grundlage?

Ja. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).


 

Fragen zur App

Wo bekomme ich die App?

Die App ist voraussichtlich ab Dezember 2023 im Google Play Store und im App Store von Apple unter dem Namen "Wirtschaftsrechnungen" verfügbar.

Welche Systemvoraussetzungen gibt es?

Die Smartphone-App ist für Android-Geräte mit Version 10 und höher erfolgreich getestet. Für Apple-Geräte (iOS-Betriebssystem) ist die Version iOS 13 oder höher erforderlich. Für die Web-App (app-lwr.de) nutzen Sie bitte einen gängigen aktuellen Browser (Google Chrome, Firefox, Safari, Edge oder Opera). Der Internet Explorer ist nicht geeignet.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten?

Ihre Zugangsdaten (Kennung und Initialpasswort) für die App "Wirtschaftsrechnung" werden Ihnen per Post zugeschickt. Bei Mehrpersonenhaushalten empfehlen wir, dass diese Zugangsdaten von der Person genutzt werden, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt. Diese Person macht zu Beginn einige Angaben zum Haushalt, unter anderem wie viele weitere Personen im Haushalt wohnen. Nachdem diese Angaben abgesendet werden, werden die Zugangsdaten für die weiteren Haushaltsmitglieder ab 16 Jahre per E-Mail bereitgestellt.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, können Sie unter Angabe Ihrer Kennung die Funktion "Passwort vergessen?" nutzen. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können ein neues Passwort vergeben. Sie finden die "Passwort vergessen?"-Funktion sowohl im Anmeldebildschirm der Smartphone-App als auch auf der Anmeldeseite im Browser.

Was mache ich, wenn ich meine Email-Adresse geändert hat?

Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit im Menü der App ändern. Wenn sich seit dem Absenden der Teilnahmeerklärung zu den LWR und Ihrer Teilnahme an den LWR Ihre E-Mail-Adresse geändert hat, können Sie bei der Erstanmeldung in der App auch einfach die neue E-Mail-Adresse eintragen.

Wie kann ich meine Angaben/Antworten in der App herunterladen?

Wählen Sie hierfür im Menü der App den Punkt "Datenschutz" aus. Dort können Sie sich Ihre persönlichen Daten (Antworten auf die Befragungsteile) herunterladen.

Kann ich meine Angaben in den Befragungsteilen im Nachhinein verändern?

Nein. Eine spätere Änderung Ihrer Eingaben ist nach Absenden der Daten eines Befragungsteils nicht möglich. Sie können sich Ihre Angaben noch ansehen, indem Sie auf das Auge-Symbol neben dem Befragungsteil klicken, diese aber nicht mehr verändern. Sie erkennen dies auch daran, dass der abgeschlossene Befragungsteil in grauer Schrift dargestellt wird. Nach dem einmonatigen Zeitraum der "Täglichen Ausgaben" geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angaben zu Einnahmen und Wohnkosten noch einmal einzusehen und bei Bedarf in den Befragungsteilen "Einnahmen aktualisieren" beziehungsweise "Wohnkosten aktualisieren" zu korrigieren.

Warum kann ich die LWR in der App nicht abschließen?

Nach dem Fragebogen "Vermögenswerte" haben wir wieder einen "Sammelpunkt" eingerichtet. Hier können Sie den Fortschritt der anderen Personen Ihres Haushalts sehen. Erst wenn alle Personen diesen "Sammelpunkt" erreicht haben, können Sie alle Personen des Haushalts weiterschieben und somit die Erhebung für Ihren Haushalt erfolgreich abschließen. Sollten Personen ab 16 Jahre keine eigenen "Täglichen Ausgaben" geführt haben, weil jemand anders deren Ausgaben mit eingetragen hat, muss diese Person trotzdem ihre "Täglichen Ausgaben" abschließen, die ausstehenden Fragebogen beantworten und in den letzten Sammelpunkt kommen.

Kann ich die App auch offline nutzen?

Ja. Sie können die App grundsätzlich auch offline nutzen. Zum Download der App, für die Anmeldung und für die Übermittlung der Befragungsteile an uns wird allerdings eine aktive Internetverbindung benötigt. Ebenso werden die Angaben auf einem Gerät ohne Internetempfang nicht synchronisiert. Wenn Sie die Befragung auf einem anderen Gerät fortsetzen möchten, taucht Ihr Fortschritt deshalb möglicherweise nicht vollständig auf.

Kann ich auch auf Papierfragebogen umsteigen?

Ja. Sollten Sie merken, dass Sie mit der App nicht zurechtkommen, schicken wir Ihnen gerne einen Papierfragebogen zu. Bitte wenden Sie sich dafür möglichst frühzeitig an Ihr Statistisches Landesamt, damit Sie die Befragungsunterlagen in Papierform postalisch erhalten.


 

Fragen zur Testerhebung

Wer kann an der Testerhebung teilnehmen?

An der Testerhebung 2025 können nur Haushalte teilnehmen, deren Haupteinkommensperson selbstständig tätig ist. Das bedeutet, die Person mit dem größten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen ist als Selbstständige oder als Selbstständiger erwerbstätig. Selbstständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten, einschließlich selbstständiger Handwerker/-innen sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen. Zu den Selbstständigen zählen keine Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereichs selbstständig disponieren können (zum Beispiel selbstständige Filialleiter/-innen).

Warum kann ich an der Testerhebung 2025 nur online teilnehmen?

Teilnehmende der Testerhebung können ausschließlich online per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) teilnehmen. Im Gegensatz zu den regulären Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) ist bei der Testerhebung im Jahr 2025 keine Teilnahme mittels Papierfragebogen möglich. Hierdurch können Kosten reduziert und Ergebnisse schneller bereitgestellt werden, so dass die Erkenntnisse der Testerhebung unmittelbar in die Vorbereitungen der nachfolgenden LWR einfließen können. Zudem kann so bei Bedarf auch während der Testerhebung auf neue Anforderungen kurzfristig reagiert werden – ohne zeitliche Verzögerungen für den Druck von Papierfragebogen.

Welche Fragen werden bei der Testerhebung 2025 gestellt?

Bei der Testerhebung werden die gleichen Fragen wie bei den regulären LWR 2025 gestellt. Beachten Sie hierzu die FAQ "Welche Fragen werden in den LWR gestellt?"
Bitte beachten Sie: Bei den LWR werden die Ausgaben und Einnahmen des Privathaushalts erhoben und nicht die betrieblichen Ausgaben und Einnahmen.

Gibt es für die Testerhebung eine gesetzliche Grundlage?

Ja. Rechtsgrundlage ist § 7 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG).

Warum gibt es 2025 zusätzlich eine Testerhebung?

Bislang werden nach den gesetzlichen Vorgaben keine Haushalte von Selbstständigen in die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) einbezogen. Für eine zukünftige Einbeziehung der Selbstständigen, wird 2025 neben den regulären LWR eine Testerhebung durchgeführt.
Die Testerhebung im Rahmen der LWR 2025 dient als Vorbereitung der Erfüllung der EU-Lieferverpflichtungen für den Household Budget Survey (HBS) gem. EU-Verordnung 2019/1700. In der Testerhebung soll untersucht werden, wie Haushalte mit selbstständiger Haupteinkommensperson möglichst belastungsarm an der LWR teilnehmen können.




Weiterführende Informationen über die Laufenden Wirtschaftsrechnungen auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes  .

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt