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LWR
Laufende Wirtschaftsrechnungen

Informationen für Teilnehmende

Wie kann ich mich für die LWR anmelden?

Sie können sich jederzeit für die Teilnahme an den LWR anmelden: Füllen Sie einfach die Teilnahmeerklärung online aus.

 Einfach hier online anmelden

Unterstützen Sie uns, indem Ihr Haushalt einen Monat lang seine täglichen Ausgaben dokumentiert. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um aussagekräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen.

Als Dankeschön für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme an den LWR 2026 innerhalb der Frist erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 90 Euro. Für die Teilnahme an den LWR 2024, 2025 und 2027 gibt es als Dankeschön eine Prämie von 70 Euro.

Wie erfolgt die Auswahl der beteiligten Haushalte?

Aus allen Anmeldungen ziehen wir dann eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl trafen wir im Dezember 2023, dann im März 2024 usw.

Wenn sich Ihr Haushalt für die LWR teilnahmebereit erklärt, können Sie im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen – jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt werden, werden auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte Ihr Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahmebereit sein, wird Ihr Haushalt möglichst durch einen anderen „ähnlichen“ Haushalt ersetzt. Somit können andere Haushalte in die LWR-Stichprobe „nachrücken“. Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen.

Wie wird die Erhebung durchgeführt?

Die Teilnehmenden können LWR per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) an den LWR teilnehmen. Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden per Post. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.

Welche Fragen werden in der LWR gestellt?

Private Haushalte beantworten Fragen zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihren Wohnverhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern.

In unseren Muster-Fragebögen können Sie sich einen Überblick über die Fragen verschaffen:

Musterfragebögen

Die Muster­frage­bogen bezie­hen sich auf die gedruck­ten Frage­bögen. Bei Nut­zung der mo­bilen App oder der Web-App kann es daher zu Ab­weich­ungen kom­men.

Was passiert mit meinen Daten?

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen dem Datenschutz und der statistischen Geheimhaltung und werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben. Die Angaben dürfen nur für die gesetzlich bestimmten statistischen Zwecke verwendet werden. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert, das heißt Namen und Anschrift werden von den Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert. Die Daten werden anschließend zusammengefasst und als Landes- und Regionalergebnisse weiterverarbeitet und veröffentlicht. In allen Daten, die statistisch ausgewertet und veröffentlicht werden, sind keine Namen und Anschriften vorhanden und also auch keine Informationen über einzelne Personen.

 

LWR 2026 - Was ändert sich?

Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen im Jahr 2026

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 ist es wieder so weit: Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) werden durchgeführt. Im Vergleich zu bisherigen Erhebungen bringt die LWR 2026 Änderungen mit sich, da sie erstmals nach einem EU-weit einheitlichen Vorgehen durchgeführt wird. Das bedeutet, dass alle EU-Länder die Daten nach den gleichen Regeln erfassen, wodurch sich für Deutschland in 2026 Änderungen ergeben. Diese Änderungen betreffen ausschließlich die LWR 2026 und nicht die LWR 2024, 2025 und 2027.

Die LWR 2026 liefern damit nicht nur bedeutende Informationen für die Sozial- und Wirtschaftspolitik in Deutschland, sondern tragen zugleich zur besseren Vergleichbarkeit der Konsumausgaben und des Lebensstandards privater Haushalte in der EU bei.

Hier erfahren Sie, was sich für Teilnehmende konkret ändert.

Was ändert sich bei den LWR 2026?

Gegenüber den LWR in 2024, 2025 und 2027 ergeben sich wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einbeziehung von Selbstständigen Haushalten:
    Erstmals werden 2026 auch Haushalte in die Erhebung einbezogen, in denen die Haupteinkommensperson selbstständig, freiberuflich oder als selbstständiger Landwirt beziehungsweise selbstständige Landwirtin tätig ist. Diese Haushalte sind nur in den LWR 2026 Teil der LWR-Stichprobe.
  • Detaillierte Dokumentation der Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren:
    Für die europäische Vergleichbarkeit der Ergebnisse, ist es notwendig die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren deutlich detaillierter zu dokumentieren. Während bei den anderen LWR-Jahren die Ausgaben für alle Lebensmittel wie Brot, Käse oder Nudeln unter der Hauptkategorie "Nahrungsmittel" zusammengefasst angegeben werden können, müssen diese bei der LWR 2026 detailliert dokumentiert werden. Statt den Gesamtpreis für Nahrungsmittel einzutragen, müssen Sie in 2026 die einzelnen Produkte angeben. Ähnliches gilt für alkoholfreie Getränke, alkoholische Getränke sowie Tabakwaren. In 2026 können auch hier jeweils die Ausgaben nicht mehr zusammengefasst werden. In anderen Konsumausgabenbereichen werden hingegen Kategorien zusammengelegt. Eine Übersicht über die Detailtiefe bei den LWR 2026 bietet die Konsumausgabenübersicht.
  • Gröbere Dokumentation aller anderen Konsumausgaben:
    Während die Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren im Vergleich zu anderen LWR-Jahren detaillierter dokumentiert werden müssen, genügt in 2026 für alle anderen Konsumausgaben eine gröbere Dokumentation. So müssen z. B. Mädchen- und Damenbekleidung nicht mehr getrennt dokumentiert werden (gleiches gilt für Jungen- und Männerbekleidung). Auch Reinigungs- und Pflegemittel oder auch Verbrauchsgüter für die Körperpflege können jeweils zusammengefasst werden. Eine Übersicht über die Detailtiefe bei den LWR 2026 bietet die Konsumausgabenübersicht.
  • Erhöhte Prämie:
    Für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 erhalten Haushalte eine Prämie in Höhe von 90 Euro – als Anerkennung für die Zeit und Mühe, die mit der umfangreicheren Erhebung verbunden sind. Für die Teilnahme an den LWR in 2024, 2025 und 2027 gibt es als Dankeschön eine Prämie von 70 Euro.

LWR 2026: Neue Grundlage für europäische Statistik

Im Jahr 2026 dient die LWR-Erhebung zusätzlich zur Erfüllung europäischer Berichtspflichten für den Household Budget Survey (HBS). Der HBS ist eine umfassende Haushaltserhebung, die alle fünf Jahre in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Er liefert zentrale Informationen über die Konsumausgaben und den Lebensstandard privater Haushalte.

Bislang erfolgte die Datenlieferung an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) ohne europäische Gesetzgebung, sondern auf freiwilliger Basis. Der HBS 2026 wird erstmals auf Basis einer EU-Verordnung (2019/1700) durchgeführt, die einen gemeinsamen Rahmen für europäische Statistiken über Personen und Haushalte schafft. Dadurch wird die Datenerhebung zwischen den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht, was zu einer höheren Datenqualität und besseren Vergleichbarkeit führt. Informationen zum HBS finden Sie auf der entsprechenden Webseite von Eurostat.

Die Durchführung der LWR 2026 für Selbstständigenhaushalte in Deutschland erfolgt auf Grundlage des § 7 Absatz 1 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Rechtsgrundlagen und Datenschutz.




Weiterführende Informationen über die Laufenden Wirtschaftsrechnungen auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes  .

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt