Sie können sich jederzeit für die Teilnahme an den LWR anmelden: Füllen Sie einfach die Teilnahmeerklärung online aus.
Unterstützen Sie uns, indem Ihr Haushalt einen Monat lang seine täglichen Ausgaben dokumentiert. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um aussagekräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen.
Als Dankeschön für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme an den LWR 2026 innerhalb der Frist erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 90 Euro. Für die Teilnahme an den LWR 2024, 2025 und 2027 gibt es als Dankeschön eine Prämie von 70 Euro.
Aus allen Anmeldungen ziehen wir dann eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl trafen wir im Dezember 2023, dann im März 2024 usw.
Wenn sich Ihr Haushalt für die LWR teilnahmebereit erklärt, können Sie im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen – jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt werden, werden auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte Ihr Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahmebereit sein, wird Ihr Haushalt möglichst durch einen anderen „ähnlichen“ Haushalt ersetzt. Somit können andere Haushalte in die LWR-Stichprobe „nachrücken“. Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen.
Die Teilnehmenden können LWR per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) an den LWR teilnehmen. Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden per Post. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.
Private Haushalte beantworten Fragen zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihren Wohnverhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern.
In unseren Muster-Fragebögen können Sie sich einen Überblick über die Fragen verschaffen:
Die Musterfragebogen beziehen sich auf die gedruckten Fragebögen. Bei Nutzung der mobilen App oder der Web-App kann es daher zu Abweichungen kommen.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen dem Datenschutz und der statistischen Geheimhaltung und werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben. Die Angaben dürfen nur für die gesetzlich bestimmten statistischen Zwecke verwendet werden. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert, das heißt Namen und Anschrift werden von den Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert. Die Daten werden anschließend zusammengefasst und als Landes- und Regionalergebnisse weiterverarbeitet und veröffentlicht. In allen Daten, die statistisch ausgewertet und veröffentlicht werden, sind keine Namen und Anschriften vorhanden und also auch keine Informationen über einzelne Personen.
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 ist es wieder so weit: Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) werden durchgeführt. Im Vergleich zu bisherigen Erhebungen bringt die LWR 2026 Änderungen mit sich, da sie erstmals nach einem EU-weit einheitlichen Vorgehen durchgeführt wird. Das bedeutet, dass alle EU-Länder die Daten nach den gleichen Regeln erfassen, wodurch sich für Deutschland in 2026 Änderungen ergeben. Diese Änderungen betreffen ausschließlich die LWR 2026 und nicht die LWR 2024, 2025 und 2027.
Die LWR 2026 liefern damit nicht nur bedeutende Informationen für die Sozial- und Wirtschaftspolitik in Deutschland, sondern tragen zugleich zur besseren Vergleichbarkeit der Konsumausgaben und des Lebensstandards privater Haushalte in der EU bei.
Hier erfahren Sie, was sich für Teilnehmende konkret ändert.
Gegenüber den LWR in 2024, 2025 und 2027 ergeben sich wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen:
Im Jahr 2026 dient die LWR-Erhebung zusätzlich zur Erfüllung europäischer Berichtspflichten für den Household Budget Survey (HBS). Der HBS ist eine umfassende Haushaltserhebung, die alle fünf Jahre in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Er liefert zentrale Informationen über die Konsumausgaben und den Lebensstandard privater Haushalte.
Bislang erfolgte die Datenlieferung an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) ohne europäische Gesetzgebung, sondern auf freiwilliger Basis. Der HBS 2026 wird erstmals auf Basis einer EU-Verordnung (2019/1700) durchgeführt, die einen gemeinsamen Rahmen für europäische Statistiken über Personen und Haushalte schafft. Dadurch wird die Datenerhebung zwischen den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht, was zu einer höheren Datenqualität und besseren Vergleichbarkeit führt. Informationen zum HBS finden Sie auf der entsprechenden Webseite von Eurostat.
Die Durchführung der LWR 2026 für Selbstständigenhaushalte in Deutschland erfolgt auf Grundlage des § 7 Absatz 1 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Rechtsgrundlagen und Datenschutz.
Weiterführende Informationen über die Laufenden Wirtschaftsrechnungen auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes .