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MIKROZENSUS

Deutschlands größte Haushaltsbefragung

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, mit der grundlegende Daten über die Struktur der Bevölkerung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Art der Erwerbsbeteiligung ermittelt werden. Er hat sich als amtliche Repräsentativstatistik (Stichprobe) in den alten Bundesländern seit 1957 bewährt und wird seit dem Jahr 1991 auch in den neuen Bundesländern erfolgreich durchgeführt.

Insgesamt wird rund ein Prozent aller Haushalte stellvertretend für die gesamte Bevölkerung über das Jahr verteilt befragt. In Thüringen sind das jährlich rund 13 500 Haushalte. Sie werden nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen einheitlich zu erheben. Dadurch sind Ergebnisse international vergleichbar. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält deshalb auch Fragen EU-weit durchgeführter Befragungen

  • zur Arbeitsmarktbeteiligung,
  • zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie
  • zur Internetnutzung.
Diese Fragen in die Mikrozensus-Befragung einzubinden, reduziert Aufwand und Kosten. Insgesamt werden so weniger Personen befragt, weshalb diese Umsetzung zur Entlastung der Bevölkerung beiträgt.

    Erklärvideo zum Mikrozensus
 
    Explanatory video about the microcensus (english)  
 
Welche Aufgabe hat der Mikrozensus und wofür werden die Ergebnisse genutzt?

Der Mikrozensus stellt grundlegende Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Haushalten, Familien und Lebenspartnerschaften, zu Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung sowie zur Migration hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft und den Medien. Darüber hinaus sind sie auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich.

Die Ergebnisse des Mikrozensus gehen ein in Regierungsberichte, in das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bilden die Grundlage für die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und vieles andere mehr. Die Ergebnisse der integrierten Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union werden unter anderem herangezogen für die Verteilung der Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.

Zu welchen Themen werden im Einzelnen Angaben erhoben?

Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden nur einem Teil aller Haushalte – sogenannte Unterstichproben – gestellt. Die Auswahl dieser Unterstichproben erfolgt ebenfalls zufällig und ist überschneidungsfrei. Das heißt, ausgewählte Haushalte sind nur in einer der Unterstichproben zu finden.

Die Fragen des Kernprogramms beziehen sich auf folgende Themenbereiche:

  • Angaben zum Haushalt und zur Person
  • Lebensunterhalt, Einkommen
  • Kinderbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Altersvorsorge
  • Internetnutzung
  • Wohnsituation

Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft die Themen Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche und Weiterbildung. Zudem enthält dieser Erhebungsteil Fragen zu Schichtarbeit und Gesundheitszustand, Krankenversicherung oder Pendlerverhalten, die nur alle vier Jahre gestellt werden.

Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen wiederum vertieft insbesondere die Themen Einkommen, Wohnsituation, materiellen Entbehrungen, sozialer Teilhabe und Gesundheit.

Der Erhebungsteil zur Internetnutzung umfasst z. B. Fragen zu Art, Häufigkeit, Zweck sowie möglichen Bedenken bei der Nutzung des Internets. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen es, den Digitalisierungsstand der EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen und die Entwicklung über die Zeit darzustellen.


You speak english? Here you can find the questionnaires in your language.
Welche gesetzlichen Regelungen (Rechtsgrundlagen) gibt es?

Grundlagen für die Mikrozensus-Befragung sind das Mikrozensusgesetz (MZG), die Verordnung (EU) 2019/1700 sowie die Verordnungen (EU) 2019/2240, (EU) 2019/2180, (EU) 2019/2181 und (EU) 2019/2242 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/17002 in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).



Weiterführende Informationen über den Mikrozensus auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes  .

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt