Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 10 Abs. 3 ThürFAG) Steuerkraftzahlen zuzüglich Berichtigungen aufgrund gemeldeter Korrekturen für Vorjahre sowie ab Jahr 2019 aufgrund der Umverteilung von Steueraufkommen lt. § 10 Abs. 2 ThürFAG Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; Jahr 2013 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); 2014 bis 2024 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011; ab 2025 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2022 Kinder zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; bis Jahr 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); 2015 bis 2024 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011; ab 2025 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2022 Zuweisungen Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 1; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 1Finanzausgleichsumlage Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 3; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 3
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