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Gemeinde: Altenburg, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
34 456
33 343
32 992
32 819
32 910
32 788
32 374
32 074
31 633
31 101
31 571
31 359
Steuerkraftmesszahl
EUR
12 166 632
12 588 119
14 615 359
15 066 694
15 708 738
16 068 816
16 382 401
17 148 970
18 378 047
18 709 476
19 761 882
19 738 682
Bedarfsmesszahl
EUR
25 467 063
26 133 921
28 987 084
28 527 529
28 956 837
30 773 600
31 312 839
34 833 880
36 567 618
38 398 521
40 857 700
42 830 986
Schlüsselzuweisung
EUR
10 640 345
10 836 642
11 497 380
10 768 669
10 598 479
11 763 828
11 944 350
14 147 928
14 551 657
15 751 236
16 876 654
18 473 843
Finanzausgleichsumlage
EUR
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