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Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII bis 2019
Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) in das SGB IX überführt und in einer separaten Tabelle veröffentlicht.
1) ohne Mehrfachzählungen
2) 2017: Ohne Empfänger von ausschließlich Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII, für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt. Hiervon betroffen sind fünf Personen.
3) Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist bis zum Berichtsjahr 2010 das Zentrale Einwohnerregister ( ZER ) der neuen Bundesländer mit Stichtag 3.10.1990, Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011 mit Stichtag 9.5.2011.
4) Unmittelbar vom örtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachte Leistungen.
5) 2017: Ohne Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII, für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt. Hiervon betroffen sind acht Personen.
Merkmal
Einheit
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr
insgesamt
1)
2)
Personen
849
966
1 021
718
941
796
916
988
983
1 004
988
932
958
940
936
je 1000 der mittleren Wohnbevölkerung
3)
Personen
11,9
13,7
14,6
10,4
13,8
11,8
13,8
15,0
15,1
15,5
15,3
14,5
14,9
14,7
14,8
darunter am 31.12.
Personen
621
668
918
622
842
730
794
827
819
851
798
799
794
777
454
hiervon (von Spalte „insgesamt“)
5. Kapitel
Hilfen zur Gesundheit
4)
Personen
50
53
52
18
18
50
54
51
50
51
51
45
40
36
40
6. Kapitel
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Personen
624
729
743
499
645
573
648
687
682
701
702
699
713
721
714
7. Kapitel
Hilfe zur Pflege
5)
Personen
191
202
249
215
262
218
259
290
287
285
268
221
236
216
215
8. und 9. Kapitel
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Personen
3
1
1
6
36
28
28
29
31
31
26
22
17
16
14
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