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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
| Letzte Änderung | |
▸ | Agenturen für Arbeit. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | Amtsgerichte. | 1.1.2019: Bei über Kreisgrenzen erfolgten Gebietsveränderungen verbleiben die jeweilig aufgelösten Gemeinden bis zur Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes im Zuständigkeitsbereich des bisherigen Amtgerichts (Gebietsstand 31.12.2018) |
▸ | Arbeitsgerichte. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | Einwohnermeldeämter. | |
▸ | Finanzamtsbezirke. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | Gewerbeämter. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | Handwerkskammerbezirke. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | IHK-Bezirke. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | Landgerichte. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | Planungsregionen. | |
▸ | Regionalinspektionen des Landesamtes für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | Reisegebiete (ab 2018). | |
▸ | Reisegebiete (ab 2023). | |
▸ | Schulämter. | 1.1.2019: Die Schulträgerwechsel zwischen den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bedürfen keiner gesonderten Verbescheidung durch das TMBJS (vgl. § 13 Abs. 2 Satz 2 ThürSchulG). |
▸ | Sozialgerichte. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |
▸ | Standesämter. | 01.05.2022: Standesamt Königsee 16073901 aufgelöst. |
▸ | Verwaltungsgerichte. | Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden |