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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
HandwerkBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Die Ergebnisse resultieren aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung, die in Form einer repräsentativen Stichprobenerhebung bei den selbständigen Handwerksunternehmen durchgeführt wird. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003“ (WZ 2003).
HandwerksberichterstattungIn der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung werden der Umsatz im Kalendervierteljahr, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der geringfügig entlohnten Beschäftigten zum Ende des Kalendervierteljahres, die ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit sowie das hauptsächlich ausgeübte Gewerbe nach der Anlage A bzw. Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk) erfasst. Die Ergebnisse werden in Form von Veränderungsraten und Messzahlen dargestellt.

Handwerksunternehmen werden gemäß ihrer ausgeübten Tätigkeit bestimmten Gewerbezweigen zugeordnet. Nach der Handwerksordnung Anlage A in zulassungspflichtige Gewerbezweige und nach Anlage B Abschnitt 1 in zulassungsfreie Gewerbezweige. Die einzelnen Gewerbezweige werden zu folgenden Gewerbegruppen zusammengefasst:
I Bauhauptgewerbe
II Ausbaugewerbe
III Handwerke für den gewerblichen Bedarf
IV Kraftfahrzeuggewerbe
V Lebensmittelgewerbe
VI Gesundheitsgewerbe
VII Handwerke für den privaten Bedarf

Die Wirtschaftszweige sind nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, klassifiziert. Die Ergebnisse der Handwerksberichterstattung werden nach den o. g. zwei Klassifikationen aufbereitet und zwar für ausgewählte Positionen der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) und der Gewerbezweigklassifikation gemäß Handwerksordnung Anlage A („Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden können“) bzw. Anlage B Abschnitt 1 ("Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreies Handwerk betrieben werden können"). In der Wirtschaftszweigklassifikation werden die Unternehmen nach ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt zugeordnet. Diese tätigkeitsbezogene Klassifikation ermöglicht einen Vergleich mit anderen amtlichen Wirtschaftsstatistiken. Demgegenüber ist die Gewerbezweigklassifikation eine Berufsnomenklatur des Handwerks. Die Erhebungseinheit wird hier im Wesentlichen jener Berufsbezeichnung zugeordnet, unter welcher die Inhaberin bzw. der Inhaber von Unternehmen zulassungspflichtiger bzw. –freier Handwerke in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen ist.
Es ist zu beachten, dass wie bisher nur für ausgewählte Gewerbezweige Angaben veröffentlicht werden.

Seit dem Berichtsjahr 2008 werden ausschließlich Verwaltungs- und Statistikdaten ausgewertet. Dabei handelt es sich zum einen um Informationen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnten Beschäftigten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, zum anderen um die Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen (Quelle: Finanzverwaltungen). Die Auswertung beruht methodisch auf einer Totalzählung, bei der die Angaben für alle über das statistische Unternehmensregister identifizierten Handwerksunternehmen ausgewertet werden.
HandwerksunternehmenEin Unternehmen im Sinne der Handwerksstatistiken wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Unternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe.
Handwerksunternehmen sind Unternehmen, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können, eingetragen sind.
Die Handwerkskammern führen Verzeichnisse, in denen Unternehmen und Betriebe eingetragen sind, die zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe ausüben. Das Verzeichnis der Unternehmen und Betriebe, die zulassungspflichtige Gewerbe ausüben dürfen, wird Handwerksrolle genannt. Ob ein Unternehmen relevant für die Handwerksberichterstattung ist, hängt davon ab, ob und mit welchem Hauptgewerbezweig es in den Verzeichnissen der Handwerkskammern geführt wird.
HandwerkszählungStrukturdaten über das Handwerk liegen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung aus der Handwerkszählung vor.
Es werden Ergebnisse zu tätigen Personen, sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Beschäftigten sowie Umsatz veröffentlicht.
Seit dem Berichtsjahr 2008 werden die Ergebnisse der Handwerkszählung jährlich als Auswertung des Unternehmensregisters gewonnen.
Sodass auch hier keines der knapp 600.000 Handwerksunternehmen zusätzlich mit Statistikpflichten belastet wird.

Bei der Auswertung des Unternehmensregisters für Zwecke der Handwerkszählung werden alle Handwerksunternehmen
einbezogen, die einen Umsatz von mehr als 17 500 Euro erzielten und/oder kumuliert über die 12 Monate des
Berichtsjahres über mindestens eine(n) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(n) oder mindestens 12 geringfügig
entlohnte Beschäftigte verfügten oder Mitglied eines steuerlichen Organkreises mit Schätzumsatz waren. Eine Ausnahme
bilden private Vermieter. Rechtliche Einheiten, die als solche identifiziert werden, sind grundsätzlich nicht
auswertungsrelevant.
Das angewendete Auswertungskonzept zielt auf eine Darstellung des Gesamtbestandes an Handwerksunternehmen in
einem bestimmten Berichtsjahr ab und entspricht daher im Wesentlichen dem Konzept der früheren erhebungsbasierten
Handwerkszählungen. Basis der Auswertungen sind die zuletzt im Unternehmensregister verarbeiteten Verwaltungsdaten
des Berichtsjahres.

Handwerksunternehmen werden gemäß ihrer ausgeübten Tätigkeit bestimmten Gewerbezweigen zugeordnet.
Nach der Handwerksordnung Anlage A in zulassungspflichtige Gewerbezweige und nach Anlage B Abschnitt 1 in zulassungsfreie Gewerbezweige.
Die einzelnen Gewerbezweige werden zu folgenden Gewerbegruppen zusammengefasst:
I Bauhauptgewerbe
II Ausbaugewerbe
III Handwerke für den gewerblichen Bedarf
IV Kraftfahrzeuggewerbe
V Lebensmittelgewerbe
VI Gesundheitsgewerbe
VII Handwerke für den privaten Bedarf
Hauptamtliche ÄrzteGesundheitswesen
Das sind in der Einrichtung fest angestellte Ärzte. Seit 1.10.2004 gibt es Ärzte im Praktikum (AiP) nicht mehr. Bis dahin wurden sie im Rahmen des ärztlichen Personals nur nachrichtlich nachgewiesen. Sofern diese Beschäftigten weiter im Krankenhaus angestellt bleiben, werden sie entsprechend ihrer Tätigkeit beim Personal eingeordnet. Werden sie z.B. als (Assistenz-) Ärzte weiterbeschäftigt und verfügen über keine Weiterbildung, so werden sie bei den „Ärzte ohne bzw. in einer ersten Weiterbildung“ nachgewiesen. Da die ehemaligen AiPs zuvor nicht in dieser Position enthalten waren, liegt die Zahl der Ärzte insgesamt am 31.12.2004 deutlich über dem Vorjahreswert. Bei der Interpretation muss dieser Sachverhalt berücksichtigt werden.
HauptdiagnoseGesundheitswesen
Die Hauptdiagnose wird definiert als die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes des Patienten verantwortlich ist. Der Begriff „nach Analyse“ bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthalts. Nichtkranke Zustände werden nach dem Kapitel XXI „Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“ (Z00 – Z99) verschlüsselt. Hierzu gehören z.B. Aufenthalte von Personen, die wegen Vorsorgemaßnahmen oder der Abklärung von Verdachtsfällen behandelt wurden sowie Begleitpersonen. Der Schlüssel Z38 bleibt unberücksichtigt, da er die gesunden Neugeborenen betrifft, die nicht in die Statistik einzubeziehen sind.
HaupteinkommensbezieherPrivate Haushalte
Durch die Festlegung des Haupteinkommensbeziehers wird es möglich, Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen zu gliedern. Als Haupteinkommensbezieher gilt grundsätzlich die Person, die den höchsten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet. Hier und bei den nachfolgenden Personengruppen sind unter der sprachlich maskulinen Form stets beide Geschlechter zu verstehen.
HauptniederlassungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Hauptniederlassung ist der Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs eines Betriebes, der sich bei Personengesellschaften und juristischen Personen am Sitz des Unternehmens befindet. Eine Hauptniederlassung ist auch dann gegeben, wenn daneben keine Zweigniederlassungen oder unselbständige Zweigstellen betrieben werden, sie kann auch in der Wohnung des Gewerbetreibenden (z.B. eines Maklers) liegen.
HauptschulabschlussBildung und Kultur
Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 oder eines zehnten Schuljahrs und bestandener Prüfung erworben. Schülern des Gymnasiums wird eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn sie am Ende der Klassenstufe 9 den Versetzungsbedingungen genügen.
Hauptwohnsitzhaushalte Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der privaten Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Haushalt (Privathaushalt)Bevölkerung, Mikrozensus
Jede Personengemeinschaft, die zusammen wohnt und eine wirtschaftliche Einheit bildet, ist ein Haushalt. Zum Haushalt können außer verwandten auch familienfremde Personen gehören, z.B. häusliches Dienstpersonal, gewerbliche oder landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person (z.B. ein Untermieter) ist ein Privathaushalt. Anstalten gelten nicht als Haushalte, können aber Haushalte im Anstaltsbereich beherbergen, z.B. den Haushalt des Anstaltsleiters, des Pförtners usw. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Lebensformen (z.B. ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern) vorhanden sein.
Haushalt, HaushaltgrößePrivate Haushalte
Als Haushalt wird eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören, bezeichnet. Sie müssen in der Regel zusammen wohnen und über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich alleine wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten.
HaushalteZensus
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und die eine eigene Haushaltsführung aufweisen. Personen in Gemeinschafts- bzw. Anstaltshaushalten werden hierbei nicht berücksichtigt.
Ein Haushalt besteht aus mindestens einer Person. Zugrunde gelegt wird dabei das „Konzept des gemeinsamen Wohnens". Alle Personen, die unabhängig von ihrem Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnsitz) gemeinsam in einer Wohnung leben, gelten als Mitglieder desselben Haushalts, so dass es einen Haushalt pro belegte Wohnung gibt. Eine Person des Haushalts wird hierbei als Bezugsperson bestimmt. Ausgehend von dieser Person werden der Haushaltstyp und die Stellung der weiteren Personen im Haushalt festgelegt.
Haushalte (Privathaushalte)Als (Privat)Haushalt zählt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.
HaushaltsabfälleUmwelt
Die Ergebnisse basieren auf der Erhebung über die den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern angedienten Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen, die von Rücknahmesystemen gemäß § 6 (3) der Verpackungsverordnung eingesammelt werden. Grundlage der Erhebung sind die bei Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Das Aufkommen wird erfasst in der Gliederung nach Abfallarten auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV).
Die Haushaltsabfälle werden ohne Elektroaltgeräte ausgewiesen.
Siehe auch » Abfallarten
HaushaltsbruttoeinkommenPrivate Haushalte
Zum Haushaltsbruttoeinkommen zählen alle Einnahmen der Haushalte aus (selbständiger und unselbständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen (darunter auch die so genannte unterstellte Miete), aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung. Dabei werden die Einkommen aller zum jeweiligen Haushalt rechnenden Personen zusammengefasst. Erhoben werden die Einkommensangaben durch Aufzeichnungen der Befragten in Haushaltsbüchern.
HaushaltsgrößeBevölkerung, Mikrozensus
Als Haushaltsgröße wird die Zahl der Haushaltsmitglieder bezeichnet.
HaushaltsgrößeZahl der Haushaltsmitglieder innerhalb eines Haushalts.
HaushaltsmitgliederDie Haushaltsmitglieder entsprechen der Bevölkerung in Privathaushalten. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Personen, welche in mehreren Privathaushalten ansässig sind, tragen mehrfach zur Bevölkerung in Privathaushalten bei. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. in Altenheimen) gehört nicht dazu. Alle Angaben aus dem Mikrozensus ab dem Berichtsjahr 2020 beziehen sich auf die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der privaten Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Im Gegensatz dazu betreffen alle Werte der Jahre bis 2019 die Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz in Privathaushalten.
HaushaltsnettoeinkommenBevölkerung, Mikrozensus
Im Haushaltsnettoeinkommen werden die Nettoeinkommen aller zum jeweiligen Haushalt zählenden Personen zusammengefasst. Erhoben werden diese Einkommensangaben durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensklassen. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied selbständiger Landwirt ist. Bei allen Berechnungen wird innerhalb der vorgegebenen Einkommensklassen von einer Gleichverteilung ausgegangen.
HaushaltsnettoeinkommenPrivate Haushalte
Das Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich aus dem um Steuern zum Einkommen (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung verminderten Haushaltsbruttoeinkommen.
HaushaltsnettoeinkommenNeben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu stuft der Haushalt das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen ein.
Haushaltstechnische VerrechnungenFinanzen der öffentlichen Haushalte
Zu den Haushaltstechnischen Verrechnungen zählen: Innere Verrechnungen (Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts zwischen Aufgabenbereichen, Zinsen für innere Darlehen), Zuführungen zwischen den Teilhaushalten und kalkulatorische Kosten bzw. kalkulatorische Einnahmen.
Haushaltsvorausberechnung zur 3. rBvMit Hilfe der Ergebnisse der Haushaltsvorausberechnung kann die zukünftige Entwicklung der Anzahl und Struktur privater Haushalte abgeleitet werden.
Die Umrechnung der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die aus der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung vorliegt, auf die Bevölkerung in Privathaushalten (Ergebnis des Mikrozensus) erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors. Dabei wird die Bevölkerung in Privathaushalten (am Ort der Haupt- und Nebenwohnung ohne die Personen in Gemeinschaftsunterkünften) ins Verhältnis zur mittleren Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (berechnet auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung) gesetzt.
Die in die Haushaltsvorausberechnung eingegangenen Haushaltsmitgliederquoten wurden geschlechtsspezifisch für 20 Altersgruppen als Durchschnitt der Jahre 2020 und 2022 ermittelt, so dass für die künftige Entwicklung hinsichtlich der Haushaltsgrößen ein Haushaltsbildungsverhalten wie im Mittel dieser Jahre angenommen wird, d.h. ein Status-Quo-Szenario zur Anwendung kommt. Somit lässt sich die zukünftige Veränderung der Zahl und der Struktur der Haushalte ausschließlich auf die in der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.
Für die Berechnung der Haushaltsmitgliederquoten werden Daten des Mikrozensus genutzt, die jeweils die Situation im Jahresdurchschnitt wiedergeben. Somit repräsentieren auch die Ergebnisse den jeweiligen Jahresdurchschnitt.
HausmüllUmwelt
Feste Abfälle, die in Haushalten anfallen und durch die kommunale Müllabfuhr abgefahren werden.
Hausmüll und hausmüllähnliche GewerbeabfälleUmwelt
Als Hausmüll werden feste Abfälle erfasst, die in Haushalten anfallen und durch die kommunale Müllabfuhr abgefahren werden.
Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind Abfälle aus Gewerbebetrieben, Bürogebäuden, Schulen, Anstalten usw., die von der kommunalen Müllabfuhr zusammen mit dem Hausmüll abgefahren werden. Die Inhaltsstoffe sind im Einzelnen die gleichen wie beim Hausmüll; sie fallen nur üblicherweise räumlich konzentriert in anderer, branchenabhängiger Zusammensetzung an. Soweit diese Abfälle nicht gesondert abgefahren werden, sind sie mengenmäßig im Hausmüll enthalten.
(Abfallschlüssel 20 03 01 01)
Hausmüllähnliche GewerbeabfälleUmwelt
Abfälle aus Gewerbebetrieben, Bürogebäuden, Schulen, Anstalten usw., die von der kommunalen Müllabfuhr zusammen mit dem Hausmüll abgefahren werden. Die Inhaltsstoffe sind im Einzelnen die gleichen wie beim Hausmüll; sie fallen nur üblicherweise räumlich konzentriert in anderer, branchenabhängiger Zusammensetzung an. Soweit diese Abfälle nicht gesondert abgefahren werden, sind sie mengenmäßig im Hausmüll enthalten.
Haustyp des WohngebäudesGebäude und Wohnen
Ein Einzelhaus ist ein einzelnes, freistehendes Wohngebäude. Es kann auch aus mehreren Gebäudeteilen bestehen. Ein Einzelhaus kann ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus sein. Ein Doppelhaus besteht aus zwei Wand an Wand gebauten Wohngebäuden, die durch massive und vom Keller bis zum Dach reichende Wände ( Brandmauer ) getrennt sind. Diese Gebäude können Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser sein. Ein gereihtes Haus ist ein Wohngebäude, das mit mindestens zwei anderen Gebäuden aneinandergebaut ist, unabhängig davon, ob es sich dabei um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt. Die Gebäude müssen nicht baugleich sein, sie können auch seitlich oder in der Höhe versetzt sein. Reiheneckhäuser zählen auch hierzu. Wohngebäude, die sich nicht in die vorgegebene Typisierung einordnen lassen, sind der Gruppe „Sonstiger Haustyp“ zuzurechnen ( z. B. terrassenförmige Wohnhügel ).
HebesatzFinanzen der öffentlichen Haushalte
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.
HeckenpflanzenBaum- oder strauchartig wachsende Gehölze, die zur Verwendung als Heckenpflanzen angezogen werden. Dazu gehören:
– Laubgehölze: z. B. Acer campestre (Feldahorn), Berberisthunbergii (Thunberg Berberitze), Berberis thunbergii ‘Atropurpurea’ (Rote Heckenberberitze), immergrüne Berberis (Berberitzen) in Sorten, Buxus sempervirens (Buchsbaum) in Sorten, Carpinus betulus (Hainbuche), Fagus sylvatica ‘Purpurea’ (Blutbuche), Fargesia (Gartenbambus) in Sorten, Ilex (Stechpalme) in Sorten, Ligustrum ovalifolium (Ovalblättriger Liguster), Ligustrum vulgare ‘Atrovirens‘ (immergrüner Liguster), Prunus laurocerasus (Lorbeerkirsche)
– Nadelgehölze: z. B. Chamaecyparis lawsoniana (Lawsons Scheinzypresse) in Sorten. Cupressocyparis leylandii (Leyland Zypresse), Taxus Aufrecht (aufrechtwachsende Eiben) in Sorten, Thuja Aufrecht (aufrechtwachsende Lebensbäume) in Sorten
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII)Öffentliche Sozialleistungen
Im Rahmen dieser Hilfeart können junge Menschen sowohl in Heimen mit sozial- oder heilpädagogischer oder therapeutischer Zielsetzung untergebracht werden als auch in selbständigen, pädagogisch betreuten Jugendwohngemeinschaften sowie in der Form des betreuten Einzelwohnens.
HeizölverbrauchEnergie- und Wasserversorgung
Alle Heizöle, die zur Erzeugung von Wärme (auch zur Erzeugung von Dampf, Heißluft usw.) sowie als Rohstoffe für die Produktion verwendet werden, gleichgültig, ob aus Erdöl oder aus Rohteer hergestellt.
HeizölverbrauchBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Alle Heizöle, die zur Erzeugung von Energie (Strom, Wärme, Dampf, Heißluft), auch für Dritte, für Heizzwecke sowie als Rohstoffe für die Produktion verwendet werden, gleichgültig, ob aus Erdöl oder aus Rohteer hergestellt.
HeizungsartDas Merkmal bezeichnet die überwiegende Heizungsart im Gebäude.
Die überwiegende Heizungsart im Gebäude gliedert sich danach, welche räumliche Einheit (Stadtteil, Gebäudeblock, Gebäude, Wohnung, Raum) durch die Heizanlage beheizt wird. Bei Passivhäusern gelten Anlagen zur Wärmerückgewinnung/kontrollierte Lüftungsanlagen als ""Heizung"" und sind entsprechend zugeordnet (in der Regel: Zentralheizung).

Fernheizung:
Hier werden ganze Wohnbezirke von einem zentralen Fernheizwerk aus mit Wärme versorgt (sogenannte Fernwärme).

Etagenheizung:
Unter einer Etagenheizung versteht man eine zentrale Heizanlage für sämtliche Räume einer abgeschlossenen Wohnung, wobei sich die Heizquelle (beispielsweise Gastherme) meist innerhalb dieser Wohnung befindet.

Blockheizung:
Eine Blockheizung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser durch ein zentrales Heizsystem beheizt wird und die Heizquelle sich in beziehungsweise an einem der Gebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet (sogenannte Nahwärme).

Zentralheizung:
Bei einer Zentralheizung werden sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet, beheizt. Dazu zählen auch Wärmepumpen.

Einzel- oder Mehrraumöfen:
Einzelöfen (wie Kohle- oder Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur den Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert. Ein Mehrraumofen (beispielsweise Kachelofen) beheizt gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle).

keine Heizung im Gebäude oder in den Wohnungen
HeranwachsendeRechtspflege
Sind Personen, die zur Zeit der Tat 18 bis unter 21 Jahre alt waren (§ 1 JGG). Sie können entweder nach allgemeinem Strafrecht oder nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
HerausnahmeÖffentliche Sozialleistungen
Das ist die Entfernung eines Kindes/Jugendlichen aus einer Pflegestelle oder aus einer Einrichtung, wo sich das Kind oder der Jugendliche mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten aufhält, wenn eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen eintritt.
HerkunftsländerHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Für die Erfassung ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort der Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit (Nationalität).
Hilfe in besonderen LebenslagenÖffentliche Sozialleistungen
siehe   Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII
Hilfe zum LebensunterhaltÖffentliche Sozialleistungen
In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden in der Anzahl der Leistungsempfänger nicht berücksichtigt. In den Ausgaben sind jedoch auch die einmaligen Leistungen enthalten.
Hilfe zur ErziehungÖffentliche Sozialleistungen
Nach § 27 SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Die Beratungen orientieren sich entweder auf das Kind bzw. den jungen Menschen oder sie sind familienorientiert.
Hilfe zur Erziehung außerhalb des ElternhausesÖffentliche Sozialleistungen
Diese Form der Jugendhilfe erstreckt sich auf junge Menschen, die im Rahmen der folgenden, sich gegenseitig ausschließenden Hilfearten betreut werden: - Erziehung in einer Tagesgruppe - Vollzeitpflege in einer anderen Familie - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform - intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Hilfeleistungen, allgemeineSonstiges
siehe   Allgemeine Hilfeleistungen
HochschuleBildung und Kultur
Als Hochschulen werden alle nach dem Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft, erfasst. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Es werden im Wesentlichen folgende Hochschularten unterschieden:
- Wissenschaftliche Hochschulen: Zu ihnen zählen Universitäten, Gesamthochschulen, pädagogische und theologische Hochschulen.
- Kunsthochschulen
- Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen
HochschulpersonalBildung und Kultur
Das gesamte an den Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal wird unterschieden nach dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal. Das wissenschaftliche und künstlerische Personal nimmt in der Regel die Aufgaben in Lehre und Forschung wahr, betreut Studierende in Praktika bzw. bei Abschlussarbeiten und wirkt an der Planung und Erfüllung wissenschaftlich-technischer Aufgaben mit bzw. unterstützt diese. Zu dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal zählen Beamte und Angestellte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken, Ingenieure und Techniker, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken, Hausmeister, Pförtner usw.
Höchster beruflicher AbschlussZensus
Dieses Merkmal gibt den höchsten beruflichen Abschluss einer Person an, die 15 Jahre und älter ist.
Höchster SchulabschlussZensus
Dieses Merkmal gibt den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss einer Person an, die 15 Jahre und älter ist.
HotellerieHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Hotels garnis

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