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Definitionen und Erläuterungen
Gliederung nach Sachgebieten
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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter
vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.
Begriff | Sachgebiet | Erläuterung |
---|---|---|
Angestellte | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Angestellte sind alle nicht beamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. die Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für Angestellte entscheidend. Leitende Angestellte sind ebenfalls Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Zu den Angestellten rechnen auch kaufmännische und technische Auszubildende sowie Zivildienstleistende. |
Arbeiter | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Als Arbeiter gelten alle Lohnempfänger. Es ist unerheblich, ob es sich um Facharbeiter, angelernte Arbeiter oder Hilfsarbeiter handelt. Zu den Arbeitern rechnen auch Heimarbeiter, Haushaltsgehilfinnen und gewerblich Auszubildende. |
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Als Arbeitnehmer(in) zählt, wer als Arbeiter(in), Angestellte(r), Beamte(r), Richter(in), Berufssoldat(in), Soldat(in) auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende(r), Auszubildende(r), Praktikant(in) oder Volontär(in) in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht und hauptsächlich diese Tätigkeit ausübt. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter(innen) und marginal Beschäftigte. Für die Zuordnung als Arbeitnehmer(in) ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Im Fall mehrerer (gleichzeitiger) Tätigkeiten wird der/die Arbeitnehmer(in) nur einmal gezählt, für die Zuordnung auf die Wirtschaftsbereiche wird die zeitlich überwiegende Tätigkeit zugrunde gelegt. Die Darstellung der Arbeitnehmer(innen) erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). |
Arbeitslose | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Arbeitslose (ALO) sind Personen, die • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung. |
Arbeitslosenquote(n) | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Die Arbeitslosenquoten geben den prozentualen Anteil der Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen bzw. an allen zivilen Erwerbspersonen an. Die abhängigen zivilen Erwerbspersonen umfassen die sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, die Beamten und die Arbeitslosen. Die zivilen Erwerbspersonen umfassen neben den abhängigen zivilen Erwerbspersonen die Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. |
Ausländer | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Ausländer sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu ihnen gehören auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländerinnen und Ausländern. |
Berechnungsstand | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Das statistische Ausgangsmaterial für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie die Erwerbstätigenrechnung fällt nicht gleichzeitig und jeweils in der erforderlichen Tiefengliederung an. Um die Aktualität zu sichern, müssen zunächst vorläufige Ergebnisse errechnet werden. Diese werden dann mehrfach anhand des inzwischen angefallenen statistischen Materials überarbeitet. Da diese Berechnungen stets in der Reihenfolge Deutschland, Bundesländer, Kreise erfolgen, entsprechen die Ergebnisse der verschiedenen Regionalebenen nicht zu jedem Zeitpunkt einem einheitlichen Rechenstand. Die Nutzenden sollten sich bei Auswertungen stets des Berechnungsstandes vergewissern. |
Erwerbstätige | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige und mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die bzw. der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere). Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) eingegangen sind. Die Darstellung der Erwerbstätigen erfolgt als durchschnittliche Größe, sowohl nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept) als auch nach dem Inländerkonzept (Wohnortkonzept). |
Erwerbstätigenrechnung | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Die Erwerbstätigenrechnung verfolgt das Ziel, die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt für Deutschland, die Bundesländer sowie Landkreise und kreisfreien Städte nach wirtschaftlicher Gliederung sowie nach der Stellung im Beruf zu berechnen. Sie dient der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbeobachtung und ist für die Erstellung von Arbeitsmarkt- sowie konjunkturellen und wirtschaftlichen Analysen und Vorausschätzungen ein wichtiges Hilfsmittel. Die Berechnung der Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung (als Teil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) erfolgt nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Damit sind die Ergebnisse der regionalen Erwerbstätigenrechnung für Thüringen mit denen der anderen Regionen der Europäischen Union vergleichbar. |
Familien | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Familien sind Ehepaare bzw. allein stehende (ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete) Väter oder Mütter, die mit ihren ledigen Kindern zusammenleben. Zu den Familien gehören auch Ehepaare sowie verheiratet Getrenntlebende, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Ledige Personen ohne Kinder zählen nicht zu den Familien. Nach dieser Abgrenzung können in einem Privathaushalt mehrere Familien leben. |
Gemeldete Arbeitsstellen | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit |
Hierbei handelt es sich um Arbeitsstellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als 7 Kalendertagen, die den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen mit einem Auftrag zur Besetzung gemeldet wurden. Die Arbeitsstellen umfassen nur nicht geförderte Arbeitsstellenangebote am sogenannten ersten Arbeitsmarkt und setzen sich aus drei Arbeitsstellenarten zusammen: - sozialversicherungspflichtige, - geringfügige (Mini-Jobs) und - sonstige Arbeitsstellen (z. B. Praktika- und Traineestellen). |
Inländerkonzept | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Ergebnisse nach dem Inländerkonzept (bzw. Wohnortkonzept) stellen die wirtschaftliche Leistung, das Einkommen der gebietsansässigen Wirtschaftseinheiten und die Erwerbstätigen am Wohnort dar. Der Ort der Entstehung von wirtschaftlicher Leistung oder Einkommen sowie der Arbeitsort der Erwerbstätigen werden hier nicht berücksichtigt. |
Inlandskonzept | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Ergebnisse nach dem Inlandskonzept stellen die wirtschaftliche Leistung, das Einkommen nach dem Ort der Entstehung und die Erwerbstätigen am Arbeitsort (Arbeitsortkonzept) dar. Erfasst sind also die in der jeweiligen Region erbrachten Leistungen, entstandenen Einkommen, unabhängig davon, ob sie durch den Einsatz der dort vorhandenen Produktionsfaktoren (gebietsansässige Erwerbstätige, finanzielle Mittel) zustande kamen oder ob Gebietseinpendler sowie von außerhalb zufließendes Kapital beim entstehen der Leistung und der Einkommen mitwirkten. Ebenso sind die Erwerbstätigen erfasst, die in der jeweiligen Region ihren Arbeitsort haben, unabhängig von ihrem Wohnort. |
Langzeitarbeitslose | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern für Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitslos gemeldet waren. |
Optionskreise | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Optionskreise (Optionskommunen) betreuen Bürgergeld-Empfänger (bis 2022: Arbeitslosengeld-II-Empfänger) eigenständig ohne Hilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA). Deren Daten zur Arbeitslosigkeit/zum Arbeitsmarkt finden nicht in jedem Fall Eingang in die Statistiken der BA. Teilweise nimmt die BA ergänzende Schätzungen vor. Einige Statistiken werden ohne Angaben zu den Optionskreisen (Optionskommunen) ausgewiesen. Optionskreise in Thüringen sind die kreisfreie Stadt Jena und der Landkreis Eichsfeld (seit 2005) sowie der Landkreis Greiz und der Landkreis Schmalkalden-Meiningen (seit 2012). |
Pendler | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am angegebenen Wohnort arbeiten, werden in der Ergebnisdarstellung als „Auspendler“, Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen bzw. nicht am Arbeitsort gemeldet sind (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz), als „Einpendler“ bezeichnet. Ist der Wohn- oder Arbeitsort eines Beschäftigten nicht bekannt, wird dieser Beschäftigte nicht zu den Pendlern gezählt. |
Schwerbehinderte | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, einschließlich Gleichgestellter. |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen insbesondere Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten, Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). |
Standard-Arbeitsvolumen | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen für das Einnehmen von Mahlzeiten sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen. Anders als bei den Ergebnissen der regionalen Arbeitsvolumenrechnungen für die Länder werden die Ergebnisse der Kreisberechnungen als Standard-Arbeitsvolumen bezeichnet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mangels statistischer Ausgangsdaten unternehmensspezifische Sonderregelungen zu den tariflichen Arbeitszeiten in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden. |
Vollzeitäquivalente | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Nach Definition des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) entsprechen die Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Erwerbstätigkeit der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Diese Umrechnung erfolgt auf Basis der normalerweise im Durchschnitt geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit je Vollzeitarbeitsplatz im jeweiligen Wirtschaftszweig und der jeweiligen Stellung im Beruf. Bei der Ermittlung der VZÄ werden die in Nebenbeschäftigung geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt. Bei den VZÄ handelt es sich daher um „Erwerbstätige in Vollzeitbeschäftigten-Einheiten“, bei denen die verschiedenen Erwerbstätigengruppen und jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse nach dem Maß ihrer Beteiligung am Erwerbsprozess gewichtet sind. Dabei erhalten Vollzeit-Beschäftigte das Norm-Gewicht 1,0 – und zwar unabhängig von tariflich unterschiedlich festgelegten Arbeitszeiten der Arbeitnehmergruppen bzw. abweichenden tatsächlichen Wochenarbeitszeiten von Selbstständigen. Das bedeutet, dass die Stundenzahl eines Vollzeitarbeitsplatzes je Wirtschaftsbereich bzw. je Bundesland variieren kann. Ein Grund hierfür liegt zum Beispiel in branchen- und gebietsspezifischen Tarifverträgen. So erhalten z. B. Halbtags-Beschäftigte das Gewicht 0,5. Den marginal Beschäftigten werden noch geringere Gewichte wie z. B. 0,3 zugeordnet. Diese Gewichte – sogenannte Arbeitszeitfaktoren – unterscheiden sich nach Stellung im Beruf, Wirtschaftszweigen sowie nach West-/Ost-Großraumregionen und Jahren. |
Wirtschaftsbereiche | Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit | Die wirtschaftliche Gliederung basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), siehe auch Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) |