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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

▸  Gliederung nach Sachgebieten

Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
Bargeld und EinlagenFinanzen der öffentlichen Haushalte
Bargeld sind in Umlauf befindliche Noten und Münzen. Einlagen bei Banken und Kreditinstituten sind u.a. Konten, Spareinlagen, Sparbriefe usw.
BauabgangGebäude und Wohnen
Als Bauabgang werden Gebäude und Gebäudeteile bezeichnet, deren Nutzung zwischen Wohn- und Nichtwohnbau und umgekehrt (mit und ohne Baumaßnahmen) geändert wird oder die durch bauaufsichtliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen werden.
BauartenBaugewerbe
Maßgebend für die Zuordnung zu den Bauarten ist die überwiegende Zweckbestimmung des zu errichtenden/des errichteten Bauwerkes. Bei Abbrucharbeiten sind die einzelnen Angaben derjenigen Bauart zugeordnet, der das neu zu errichtende Bauwerk angehört.
BaufortschrittDer Baufortschritt wird in 3 Bauzustandsstufen erfasst.
a) Als "noch nicht begonnen" gilt ein Bauvorhaben, wenn weder mit den Ausschachtungsarbeiten für das Fundament begonnen wurde, noch aus irgendwelchen Tätigkeiten auf der Baustelle, wie das Aufstellen von Baubuden und dgl., der Beginn der Bauarbeiten ersichtlich sind.
b) Als "begonnen, aber nicht unter Dach", wird jedes Gebäude bezeichnet, das zwar begonnen, dessen Dach jedoch nicht gedeckt ist.
c) Als "unter Dach (Rohbau)" ist jedes Gebäude zu bezeichnen, das im Rohbau fertig gestellt ist, auch wenn Fenster, Türen und der Verputz fehlen.
BaugewerbeBaugewerbe
Für das Baugewerbe ist seit 1995 keine Untergliederung nach Bauhaupt- und Ausbaugewerbe vorgesehen. Die Bezeichnungen werden jedoch weiterhin verwendet. Das Bauhauptgewerbe umfasst die Gruppen „Vorbereitende Baustellenarbeiten“ sowie „Hoch- und Tiefbau“. Dem Ausbaugewerbe werden die Gruppen „Bauinstallation“ , „Sonstiges Baugewerbe“ und „Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal“ zugeordnet. Der Berichtskreis im Baugewerbe umfasst die Baubetriebe von Unternehmen des Baugewerbes mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten sowie Baubetriebe mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige. Die Erhebung erfolgt im Bauhauptgewerbe monatlich. Zusätzlich werden hochgerechnete Ergebnisse für alle Betriebe des Bauhauptgewerbes veröffentlicht. Die Hochrechnung erfolgt mit Schätzfaktoren aus der Totalerhebung, die einmal jährlich durchgeführt wird und im Berichtsmonat Juni alle Betriebe des Bauhauptgewerbes ohne Berücksichtigung einer Abschneidegrenze erfasst. Im Ausbaugewerbe erfolgt die Erhebung vierteljährlich mit Vierteljahresangaben. ähnlich wie im Bauhauptgewerbe wird in einer jährlichen Erhebung ein erweiterter Berichtskreis befragt. Dazu werden auch ausbaugewerbliche Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes mit 10 bis 19 Beschäftigten sowie ausbaugewerbliche Betriebe mit 10 bis 19 Beschäftigten von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige einbezogen. Die zur Jahreserhebung meldenden Betriebe werden mit den Angaben des zweiten Vierteljahres nachgewiesen. Jährlich wird im Baugewerbe eine Unternehmenserhebung (einschließlich Investitionen) durchgeführt, zu der die Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit mindestens 20 Beschäftigten und des Ausbaugewerbes mit mindestens 20 Beschäftigten auskunftspflichtig sind.
BauherrGebäude und Wohnen
Der Bauherr ist der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei einem Bauvorhaben. Bauherr ist, wer im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durchführt oder durchführen lässt. Die Feststellung des Bauherrn bezieht sich auf den Zeitpunkt der Baugenehmigung, sie ist deshalb unabhängig von einer eventuell beabsichtigten späteren Veräußerung des Gebäudes oder der Wohnungen.
BaujahrZensus
Das Baujahr ist das Jahr der ursprünglichen Fertigstellung des Gebäudes. Bei vollkommen zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.
Baujahr (Jahrzehnte)Mit Baujahr ist das Jahr der Bezugsfertigstellung des Gebäudes gemeint. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Haus gilt das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes. Bei vollkommen zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.
Bauland, Kaufwerte fürPreise
siehe   Kaufwerte für Bauland
Baumaßnahmen an bestehenden GebäudenGebäude und Wohnen
Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen.
BaumschulenLand- und Forstwirtschaft
Bis 2009
Flächen zur Aufzucht und Vermehrung von Gehölzen, jedoch ohne forstliche Pflanzgärten für den Eigenbedarf und ohne Rebschulflächen und Rebschnittgärten.

Ab 2010
Flächen mit jungen verholzenden Pflanzen (Holzpflanzen) im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind. Hierzu gehören Flächen mit Rebschulen und Rebschnittgärten für Unterlagen, Obstgehölze, Ziergehölze, Forstpflanzen (ohne forstliche Pflanzgärten innerhalb des Waldes für den Eigenbedarf des Betriebes) sowie Flächen mit Bäumen und Sträuchern für die Bepflanzung von Gärten, Parks, Straßen und Böschungen, z.B. Heckenpflanzen, Rosen und sonstige Ziersträucher, Zierkoniferen, jeweils einschließlich Unterlagen und Jungpflanzen.
Baumschulflächen unter hohen begehbaren SchutzabdeckungenZu den Baumschulflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen zählen die Flächen für Kulturen, die die ganze oder den überwiegenden Teil der jeweiligen Anbauzeit in/unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen begehbaren Schutzabdeckungen (Glas, fester Kunststoff, Folie) angebaut werden. Dazu zählen Flächen unter Schutz- und Schattennetzen mit einem sehr dichten Gewebe und einem Beschattungsgrad von 80 % und mehr. Wege zwischen den Baumschulflächen gehören dazu. Bei Dach- und Stehwandeindeckung aus unterschiedlichen Materialien gilt die Dacheindeckung. Nicht begehbare Einrichtungen, wie tragbare Aufzuchtkästen, niedrige Tunnel usw. gehören ebenso wie Schattennetze mit einem Schattenwert von unter 80 %, Hagelschutznetze, vorübergehende Regenschutzsysteme und Insektennetze nicht zu den hohen begehbaren Schutzabdeckungen; diese sind zu Kulturen im Freiland zu zählen. Zu den Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen zählt bei den Baumschulflächen beispielsweise die Jungpflanzenanzucht.
BauschuttUmwelt
Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Zum Bauschutt gehören Beton, Ziegel, Kalksandsteine, Mörtel, Leichtbaustoffe, Fliesen etc.
BaustellenabfälleUmwelt
Nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Baustellenabfälle sind Mischabfälle, bestehend aus Metallen, Holz, Farben, Lacken, Emballagen, Klebstoffen, Isoliermaterial etc.
BauüberhangZum Bauüberhang gehören sämtliche am Jahresende als genehmigt, aber noch nicht als fertig gestellt erfasste Bauvorhaben.
Der Baufortschritt wird dabei in 3 Bauzustandsstufen erfasst.
BeamtePersonal im öffentlichen Dienst
Beamte sind alle Bediensteten, die - auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf - durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen worden sind.
BeamteBevölkerung, Mikrozensus
Als Beamte zählen alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen, einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst. Nicht als Beamte gezählt werden Beamte im Ruhestand und Personen die Berufsbezeichnungen wie "Versicherungsbeamter" oder "Bankbeamter" führen, ohne in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu stehen. Den Beamten werden auch Richter und Soldaten zugeordnet.
BeamteAls Beamte zählen alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen, einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst. Nicht als Beamte gezählt werden Beamte im Ruhestand und Personen die Berufsbezeichnungen wie "Versicherungsbeamter" oder "Bankbeamter" führen, ohne in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu stehen. Den Beamten werden auch Richter und Soldaten zugeordnet. Ferner zählen im Mikrozensus auch Personen im freiwilligen Wehrdienst, Pfarrer, Priester, kirchliche Würdenträger, sowie Beamte und Beamtinnen in den Sicherheitsdiensten dazu.
Beamte/-innenZensus
Beamte/-innen sind alle Personen im Alter von 15 Jahren und älter, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten/-innen im Vorbereitungsdienst) stehen sowie Richter/-innen. Unter diese Kategorie zählen auch alle Soldaten/-innen.
BeamterPrivate Haushalte
Alle Beamte des Bundes auch in Altersteilzeit (Berufs- und Zeitsoldaten, Beamte der Bundespolizei, Wehrdienstleistende), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärter und Beamte im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Evangelischen und der Römisch-Katholischen Kirche.
Beamtinnen und BeamteBeamtinnen und Beamte sind alle Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärterinnen und -anwärter sowie der Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst) sowie Richterinnen und Richter. Unter diese Kategorie zählen auch alle Soldatinnen und Soldaten.
Beauftragende GemeindenGebiet
Beauftragende Gemeinden sind einer erfüllenden Gemeinde zugeordnete benachbarte, kreisangehörige Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern desselben Landkreises.
Bedarfsmesszahl für GemeindeaufgabenFinanzen der öffentlichen Haushalte
Die Bedarfsmesszahl ist eine rechnerische Größe, die einen Richtwert für den Bedarf einer kreisfreien Stadt bzw. einer kreisangehörigen Gemeinde darstellt. Sie ergibt sich aus dem Produkt von einheitlichem Grundbetrag und Gesamtansatz der kreisfreien Stadt bzw. der kreisangehörigen Gemeinde. Die Bedarfsmesszahl ist bis 2007 und ab 2013 im ThürFAG § 9 und ab 2008 bis 2012 im ThürFAG § 10 geregelt.
Bedarfsmesszahl für KreisaufgabenFinanzen der öffentlichen Haushalte
Die Bedarfsmesszahl ist eine rechnerische Größe, die einen Richtwert für den Bedarf einer kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises darstellt. Sie ergibt sich aus dem Produkt von einheitlichem Grundbetrag und Gesamtansatz der kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises. Die Bedarfsmesszahl ist bis 2007 und ab 2013 im ThürFAG § 13 und ab 2008 bis 2012 im ThürFAG § 14 geregelt.
Bedarfsmesszahl für KreisaufgabenDie Bedarfsmesszahl ist eine rechnerische Größe, die einen Richtwert für den Bedarf einer kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises darstellt. Sie ergibt sich aus dem Produkt von einheitlichem Grundbetrag und Gesamtansatz bzw. Einwohner der kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises. Die Bedarfsmesszahl ist bis 2007 und ab 2013 im ThürFAG § 13 und ab 2008 bis 2012 im ThürFAG § 14 geregelt.
Beförderte PersonenVerkehr und Nachrichtenübermittlung
Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Verkehrsgastes auf dem Netz eines Verkehrsunternehmens, unabhängig davon, ob nur ein Verkehrsmittel oder mehrere vom Unternehmen betriebene Verkehrsmittel benutzt wurden. Die Angaben werden von den auskunftspflichtigen Unternehmen in der Regel aufgrund der verkauften Fahrausweise ermittelt.
BeförderungsleistungVerkehr und Nachrichtenübermittlung
Die in Personenkilometern (Pkm) gemessene Beförderungsleistung wird durch Multiplikation der Zahl der Fahrgäste mit den von ihnen zurückgelegten Kilometern (Fahrweiten) errechnet.
Begründung des SchwangerschaftsabbruchsGesundheitswesen
Innerhalb der Schwangerschaftsabbruchstatistik ist anzugeben, ob der Eingriff auf Basis einer Indikation oder ohne Indikation nach der Beratungsregel erfolgte.
Beherbergung im ReiseverkehrHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Die Beherbergung im Reiseverkehr umfasst die Unterbringung von Personen, die sich vorübergehend an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten (Reisende). Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeit, aber auch durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe veranlasst sein.
BeherbergungsstättenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als neun Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich, sondern nur als Nebenzweck betreiben.
BehinderungÖffentliche Sozialleistungen
Eine Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Sie ist als Grad der Behinderung (GdB) - nach Zehnergraden abgestuft – von 20 bis 100 festzustellen.
BelastungÖffentliche Sozialleistungen
Das sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Gebäudes bzw. der Wohnung. Die jährliche Belastung wird in einer Wohngeld-Lastenberechnung ermittelt.
Belastungskennwerte für OzonUmwelt
Grenzwerte gemäß 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (Informationsschwellenwert für die Bevölkerung 180 µg/m³).
Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB)Gesundheitswesen
Danach bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn
-   die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch Arzt abgebrochen wird,
-   die schwangere Frau den Abbruch verlangt und
-   sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen hat.
Berechnungs- und BelegungstageGesundheitswesen
Die im Erhebungsbereich der BPflV (Abrechnung von tagesgleichen Pflegesätzen) erbrachten Berechnungstage werden nach §14 Abs. 2 BPflV ermittelt.
Die Berechnungstage sind im Rahmen der Einführung des pauschalierten Entgeltsystems auf der Grundlage der DRG nach § 1 Abs. 6 der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV vom September 2002) nachzuweisen. Dies gilt auch im Fall der Vereinbarung fallbezogener krankenhausindividueller Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG.
BerechnungsstandArbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Das statistische Ausgangsmaterial für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie die Erwerbstätigenrechnung fällt nicht gleichzeitig und jeweils in der erforderlichen Tiefengliederung an. Um die Aktualität zu sichern, müssen zunächst vorläufige Ergebnisse errechnet werden. Diese werden dann mehrfach anhand des inzwischen angefallenen statistischen Materials überarbeitet. Da diese Berechnungen stets in der Reihenfolge Deutschland, Bundesländer, Kreise erfolgen, entsprechen die Ergebnisse der verschiedenen Regionalebenen nicht zu jedem Zeitpunkt einem einheitlichen Rechenstand. Die Nutzenden sollten sich bei Auswertungen stets des Berechnungsstandes vergewissern.
Bereinigte KostenGesundheitswesen
Es sind die pflegesatzfähigen Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen und ergeben sich aus der Differenz zwischen Netto-Gesamtkosten und den Abzügen.
Bergbau und Verarbeitendes GewerbeBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Der Berichtskreis des Monatsberichts umfasst ab 2007 die produzierenden Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten von Unternehmen des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes sowie von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige (jeweils einschließlich Handwerk) – ohne Baubetriebe und Betriebe der Energie- und Wasserversorgung.
Der Jahresbericht erfasst jährlich die produzierenden Betriebe mit im Allgemeinen 20 bis 49 Beschäftigten von Unternehmen des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes sowie von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige (jeweils einschließlich Handwerk), die nicht zum Monatsbericht für Betriebe berichtspflichtig sind, – ebenfalls ohne Baubetriebe und Betriebe der Energie- und Wasserversorgung.
Für die Darstellung werden die Ergebnisse dieser beiden Berichtskreise zusammengeführt, so dass insgesamt ein Ergebnis für die Betriebe mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten entsteht. Dabei ergeben sich Verkürzungen des bisherigen Tabellenprogramms, da der Merkmalskatalog des Jahresberichts eingeschränkt ist (ohne Arbeitsstunden und fachliche Betriebsteile).
Bergbau und Verarbeitendes GewerbeBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Der Berichtskreis des Monatsberichts umfasst ab 2007 die produzierenden Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten von Unternehmen des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes sowie von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige (jeweils einschließlich Handwerk) – ohne Baubetriebe und Betriebe der Energie- und Wasserversorgung.
Berufliches GymnasiumBildung und Kultur
Das berufliche Gymnasium führt im Anschluss an den Realschulabschluss in einem dreijährigen Bildungsgang mit den Klassenstufen 11, 12 und 13 zur allgemeinen Hochschulreife. Nach erfolgreichem Besuch der Einführungsphase am allgemeinbildenden Gymnasium oder an der Gemeinschaftsschule kann ein Schüler in die Klassenstufe 12 des beruflichen Gymnasiums eintreten.
Berufsbildende Einrichtung für BehinderteBildung und Kultur
Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den genannten berufsbildenden Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, besuchen die berufsbildenden Einrichtungen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Berufsbildende SchuleBildung und Kultur
Die berufsbildende Schule ist in Schulformen gegliedert. An einer Schule (Verwaltungs-, Organisationseinheit) können mehrere Schulformen bestehen. Deshalb ergibt die Addition der Zahl der Schulen aller Schulformen nicht die Zahl der berufsbildenden Schulen insgesamt, sondern einen höheren Wert.
BerufsfachschuleBildung und Kultur
Die einjährige Berufsfachschule in schulischer oder kooperativer Form ermöglicht Jugendlichen mit Hauptschulabschluss den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation. Die zwei- oder dreijährige Berufsfachschule führt im Anschluss an den Hauptschulabschluss in Vollzeitunterricht bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen zu einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss und zu beruflichen Qualifikationen oder Teilqualifikationen. Die zwei- oder dreijährige Höhere Berufsfachschule führt im Anschluss an den Realschulabschluss zu einer beruflichen Qualifikation; es kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.
BerufsschuleBildung und Kultur
Die Berufsschule führt die Schüler in Teilzeitunterricht im Rahmen der dualen Berufsausbildung gemeinsam mit der betrieblichen oder der außerbetrieblichen Ausbildung zu beruflichen Qualifikationen. Das erste Ausbildungsjahr kann auch als Berufsgrundbildungsjahr absolviert werden. Die Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen im Berufsschulabschluss sowie ausreichende Fremdsprachenkenntnisse führen zum Erwerb eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschlusses. Schüler mit Realschulabschluss können mit dem Besuch der Berufsschule neben der beruflichen Qualifikation zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben. Das Berufsvorbereitungsjahr in schulischer oder kooperativer Form ermöglicht Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses.
BeschäftigteHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Finanz- und andere Dienstleistungen
Beschäftigte sind alle in einem Unternehmen tätigen Personen. Dazu gehören auch tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden. Erfasst werden auch vorübergehend Abwesende (z.B. Kranke, Urlauber) und Teilzeitbeschäftigte (ohne Umrechnung auf Vollzeitbeschäftigte). In der Dienstleistungsstatistik werden die Beschäftigten als tätige Personen bezeichnet.
BeschäftigteBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Zu den Beschäftigten zählen alle tätigen Personen, die am Ende des Monats oder Berichtszeitraumes bzw. zu einem bestimmten Stichtag in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb bzw. Unternehmen stehen. Des Weiteren gehören dazu tätige Inhaber und Mitinhaber, kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit bzw. mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind.
BeschäftigteBaugewerbe
Zu den Beschäftigten zählen alle tätigen Personen, die am Ende des Berichtszeitraums in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb bzw. Unternehmen stehen, einschließlich kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende, Umschüler und Praktikanten, des Weiteren tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb bzw. Unternehmen tätig sind.
BeschäftigteEnergie- und Wasserversorgung
Zu den Beschäftigten zählen alle tätigen Personen, die am Ende des Monats oder Berichtszeitraumes bzw. zu einem bestimmten Stichtag in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb bzw. Unternehmen stehen. Des Weiteren gehören dazu tätige Inhaber und Mitinhaber, kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit bzw. mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb bzw. Unternehmen tätig sind.
Beschäftigte ApothekerIn dieser Gruppe sind erfasst:
- Apothekenleiter/innen von öffentlichen Apotheken (Besitzer/innen, Pächter/innen, Verwalter/innen)
- Approbierte Mitarbeiter/innen
- Verwalter/innen von Krankenhausapotheken (Leiter/innen)
Beschäftigte bzw. Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Bei Unternehmensinsolvenzverfahren wird zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst.
BeschäftigtendichteBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Anzahl der Beschäftigten im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe je 1 000 Einwohner
Besondere FinanzierungsvorgängeFinanzen der öffentlichen Haushalte
Dazu zählen auf der Einnahmenseite Schuldenaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen, auf der Ausgabenseite stehen dem gegenüber Schuldentilgungen, Zuführungen an Rücklagen sowie Deckung von Vorjahresfehlbeträgen (Sollfehlbeträge).
Besondere LeistungenÖffentliche Sozialleistungen
Sie werden in Form von anderen Leistungen oder in Form von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII gewährt.
Besonderer MietzuschussÖffentliche Sozialleistungen
Für die Gewährung von besonderem Mietzuschuss (ehemals pauschaliertes Wohngeld) kommen grundsätzlich nur Empfänger laufender Leistungen der Sozialhilfe bzw. Kriegsopferfürsorge außerhalb von Einrichtungen in Betracht. Die Empfänger erhalten den besonderen Mietzuschuss im Rahmen dieser Hilfeleistungen. Dessen Höhe wird seit dem 1.1.2001 mit geringfügigen Ausnahmen in Anlehnung an die Berechnung des allgemeinen Wohngeldes bestimmt. In den Tabellen, mit Ausnahme des 31.12.2004, ist die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte am 31.12. einschließlich der rückwirkend bewilligten Fälle aus dem 1. Vierteljahr des Folgejahres nachgewiesen. Mit In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 01.01.2005 entfällt der Mietzuschuss nach dem Fünften Teil des Wohngeldgesetzes (besonderer Mietzuschuss).
Besteuerungsanteil (Kohorte) / KohortenprinzipSteuern
Der schrittweise Übergang zur vollen nachgelagerten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung erfolgt nach dem Kohortenprinzip. Ausgehend vom Jahr des Rentenbeginns wird gemäß § 22 Nr. 1 Satz a Einkommensteuergesetz (EStG) ein prozentualer Besteuerungsanteil festgelegt, der die jeweilige Rente in zwei Teile aufteilt: Den Teil, den man versteuern muss (steuerpflichtiger Teil) und den Teil der Jahresrente, der steuerfrei bleibt (steuerfreier Teil). Der steuerfreie Anteil bleibt mit der Festsetzung lebenslang gültig. Für Renten mit einem Beginn nach 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil von ursprünglich 50% bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Rentnerinnen und Rentner, die ab 2040 in Rente gehen, müssen ihre Basisversorgung voll nachgelagert versteuern.
BesuchsquoteEs ist die Anzahl der betreuten Kinder bezogen auf die Bevölkerung entsprechenden Alters in Prozent.
Die Quote wird mittels der Bevölkerung am 31.12. des Vorjahres zum jeweiligen Stichtag ermittelt. Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011.
Besuchsquote/BetreuungsquoteÖffentliche Sozialleistungen
Es ist die Anzahl der betreuten Kinder bezogen auf die Bevölkerung entsprechenden Alters in Prozent. Neben der Besuchsquote ist eine Betreuungsquote definiert. Während sich die Besuchsquote immer nur auf eine Form der Kindertagesbetreuung bezieht (entweder für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder für Kinder in Kindertagespflege), bezieht sich die Betreuungsquote auf die Kinder in Kindertagesbetreuung insgesamt. Um Doppelzählungen bei der Berechnung zu vermeiden, werden Kinder, die neben öffentlich geförderter Kindertagespflege zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, bei der Berechnung der Betreuungsquote nicht berücksichtigt.

Die Quoten werden mittels der Bevölkerung am 31.12. des Vorjahres zum jeweiligen Stichtag ermittelt. Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011.
Beteiligung am ErwerbslebenBevölkerung, Mikrozensus
Danach sind Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen zu unterscheiden (sog. "Erwerbskonzept").
Betreuung einzelner junger MenschenÖffentliche Sozialleistungen
Sie umfasst die ambulante Einzelbetreuung junger Menschen, unabhängig davon, ob die Hilfe am Jahresende andauert. In die Erhebung werden einbezogen:
- junge Menschen, für die ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer tätig bzw. eingesetzt wird
- junge Menschen, die sich kraft richterlicher Weisung oder auf Veranlassung des Jugendamtes an sozialer Gruppenarbeit beteiligen.
BetriebUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Betrieb ist eine Niederlassung an einem bestimmten Ort. Zu dem Betrieb zählen zusätzlich örtlich und organisatorisch angegliederte Betriebsteile. Es muss mindestens ein Beschäftigter im Auftrag des Unternehmens arbeiten.
BetriebeBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Betriebe sind örtlich getrennte Niederlassungen einschließlich der zugehörigen und in der Nähe liegenden Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe.
BetriebeEnergie- und Wasserversorgung
Betriebe stellen örtliche Einheiten dar. Ein Betrieb ist ein an einem Standort gelegenes Unternehmen oder eine örtlich getrennte Niederlassung einschließlich der zugehörigen und in der Nähe liegenden Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe sowie der nicht zum Bereich Energie- und Wasserversorgung gehörenden Betriebsteile (z. B. Baugewerbe, Verkehr, Abwasserbeseitigung).
BetriebeBaugewerbe
Als Betriebe gelten die örtlichen Betriebseinheiten des Baugewerbes. Dazu zählen Einbetriebsunternehmen des Baugewerbes und örtliche Einheiten (z.B. Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen und Filialen) mit Schwerpunkt im Baugewerbe, die zu Unternehmen des Baugewerbes, des übrigen Produzierenden Gewerbes oder von sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofern sie Bauleistungen für den Markt erbringen. Außerdem gehören dazu Arbeitsgemeinschaften des Baugewerbes. Baustellen gelten nur dann als Betrieb, wenn sie ein eigenes Bau- oder Lohnbüro haben.
betriebliche Altersversorgung (bAV)Verdienste, Arbeitskosten
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod zusagt. Hierfür stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:
– Direktzusage,
– Unterstützungskasse,
– Direktversicherung,
– Pensionskasse und
– Pensionsfonds.
Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung beruhen auf verschiedenen steuerlichen Grundlagen. Die Finanzierung kann durch den Arbeitgeber, den Beschäftigten (im Rahmen der Entgeltumwandlung) oder durch eine Mischfinanzierung erfolgen.
BetriebsartenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Gruppierungen der Beherbergungsstätten auf der Grundlage der Systematik der Wirtschaftszweige:
Hotels: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant - auch für Passanten - vorhanden ist sowie in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung stehen.
Gasthöfe: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen außer dem Gastraum in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Bei Gasthöfen übersteigt der Umsatz aus Bewirtung deutlich den aus Beherbergung.
Pensionen: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.
Hotels garnis: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen höchstens Frühstück abgegeben wird.
Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime: Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen - z.B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Kindern, Müttern, Betreuten sozialer Einrichtungen - zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.
Ferienhäuser, -wohnungen: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber Kochgelegenheit vorhanden ist.
Hütten, Jugendherbergen, jugendherbergsähnliche Einrichtungen: Beherbergungsstätten mit in der Regel einfacher Ausstattung, vorzugsweise für Jugendliche oder Angehörige der sie tragenden Organisation (z.B. Wanderverein), in denen Speisen und Getränke in der Regel nur an Hausgäste abgegeben werden.
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken: Beherbergungsstätten unter ärztlicher Leitung ausschließlich oder überwiegend für Kurgäste. Als Kurgäste gelten Personen, die sich am Ort aufgrund ärztlicher Verordnung vorübergehend aufhalten mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder ihrer Berufs- oder Arbeitsfähigkeit und die die allgemein angebotenen Kureinrichtungen außerhalb der Beherbergungsstätte in Anspruch nehmen. Hierzu zählen auch Kinderheilstätten, Rehabilitations- oder ähnliche Krankenhäuser (Fachabteilungen anderer Krankenhäuser).
Campingplatz: Abgegrenztes Gelände, das jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen oder Zelten zugänglich ist. Die Unterscheidung zwischen Urlaubs- und Dauercamping knüpft an die vertraglich vereinbarte Campingplatzbenutzung mit einer Dauer von höchstens zwei Monaten (Urlaubscamping) oder mehr als zwei Monaten (Dauercamping) an.
BetriebsaufgabenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Betriebsaufgaben sind vollständige Aufgaben (außer Nebenerwerb) von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung als Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder natürliche Personen (natürliche Personen nur bei Meldung einer Hauptniederlassung und mit Eintrag ins Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle oder mit mindestens einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin).
BetriebsdichteBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Anzahl der Betriebe im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe je 100 000 Einwohner
Betriebseigene AbwasserbehandlungsanlagenUmwelt
Unter betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlagen werden nicht nur zentrale, sondern auch dezentrale Anlagen erfasst, in denen nur Teilmengen des betrieblichen Abwassers behandelt werden. Bei der Reinigung des Abwassers wird zwischen mechanischen, chemischen oder chemisch-physikalischen und biologischen Verfahren unterschieden.
BetriebsfortführungEine Betriebsfortführung liegt vor, solange keine Veräußerung oder Stilllegung des Unternehmens des Schuldners erfolgt und die operativen Geschäfte, gegebenenfalls auch nur für Teile des Betriebes, weitergeführt werden.
BetriebsgründungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Betriebsgründungen sind Neugründungen (außer Nebenerwerb) von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung als Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder natürliche Personen (natürliche Personen nur bei Meldung einer Hauptniederlassung und mit Eintrag ins Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle oder mit mindestens einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin).
Betriebsüberschuss / SelbständigeneinkommenVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Größe „Betriebsüberschuss und Selbständigeneinkommen“ resultiert entstehungsseitig als Differenz zwischen Nettowertschöpfung und Arbeitnehmerentgelt. In ihr ist das Entgelt für die unternehmerische Leistung, den kalkulatorischen Unternehmerlohn und das Entgelt für das eingesetzte eigene und fremde Sachkapital einbezogen. Im Rahmen der Einkommensverteilung fließt der Betriebsüberschuss als Entgelt für die Nutzung finanzieller Vermögensteile (Vermögenseinkommen, wie z. B. Zinsen, Dividenden, Gewinnausschüttungen) an deren Eigentümer, zum Großteil an die privaten Haushalte. Bei Selbständigen und Einzelunternehmen schließt der Betriebsüberschuss auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen mit ein und ist daher von den aus unternehmerischer Tätigkeit erzielten Gewinnen nicht zu trennen. Mit einbezogen ist bei den privaten Haushalten hier auch der (fiktiv erzielte) Betriebsüberschuss aus der Eigennutzung von Wohneigentum, ebenso wie der (realisierte) Betriebsüberschuss aus der Vermietung und Verpachtung.
Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA)Land- und Forstwirtschaft
Die BWA beschreibt die Spezialisierungsrichtung eines Betriebes, d. h. seinen Produktionsschwerpunkt. Die BWA eines Betriebes ergibt sich aus der Relation der Standardoutputs (SO) seiner einzelnen Produktionszweige zu seinem gesamten SO. Die Zuordnung der Betriebe zu den einzelnen BWA-Klassen erfolgt entsprechend des Anteils der SO der jeweiligen Produktionszweige eines Betriebes an dessen gesamten SO.
Betten und sonstige SchlafgelegenheitenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Der Bestand stellt ab auf die Normalbelegung, ohne Berücksichtigung behelfsmäßiger Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen (z.B. Schlafcouchen, Liegen, Kinderbetten). Das Angebot besagt, wie viele davon am letzten Öffnungstag im Berichtsmonat tatsächlich für die Übernachtung von Gästen zur Verfügung standen.
BevölkerungZensus
Als Bevölkerung wird die Anzahl der Personen bezeichnet, die an einem bestimmten Ort bzw. in einer bestimmten territorialen Einheit (Gemeinde, Kreis usw.) nach den melderechtlichen Vorschriften zum Berichtszeitpunkt ihren üblichen Aufenthaltsort mit nur einer alleinigen Wohnung oder mit ihrer Hauptwohnung haben. Die im Ausland tätigen Angehörigen der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Dienstes (§ 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst) sowie ihre dort ansässigen Familien werden zur Bevölkerung hinzugezählt. Nicht zur Bevölkerung zählen Angehörige ausländischer Streitkräfte und diplomatischer bzw. berufskonsularischer Vertretungen.
BevölkerungZur Bevölkerung einer Gemeinde gehören alle Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort in der Gemeinde haben. Der übliche Aufenthaltsort einer Person ist der Ort, an dem sie nach den melderechtlichen Vorschriften mit einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sein sollte (§2 ZensG 2022). Entscheidend ist die Situation am Zensus-Stichtag (15.05.2022). Die Bevölkerungszahlen werden im Gegensatz zu den anderen Ergebnissen des Zensus keinem Geheimhaltungsverfahren unterzogen und für alle administrativen Gebietseinheiten mit dem unveränderten Originalwert ausgewiesen. Die Summen von Teilergebnissen (z. B. Frauen und Männer, verschiedene Altersgruppen) können daher von der Bevölkerungszahl (Insgesamt) abweichen. Für Ergebnisse, die aus der Stichprobenerhebung hochgerechnet werden, wie Erwerbstätigkeit sowie Schul- und Berufsbildung, wird ein Rückschluss auf Einzelangaben durch die Hochrechnung und die anschließende Rundung auf ein Vielfaches von zehn verhindert. Außerdem wurden Personen in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen) nicht zu Erwerbstätigkeit sowie Schul- und Berufsbildung befragt. Deshalb kann es bei Summenvergleichen mit der Gesamtbevölkerungszahl zu Abweichungen kommen.
Bevölkerung in PrivathaushaltenBevölkerung, Mikrozensus
Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet. Personen, welche in mehreren Privathaushalten ansässig sind, tragen mehrfach zur Bevölkerung in Privathaushalten bei. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. in Altenheimen) gehört nicht dazu. Alle Angaben aus dem Mikrozensus ab dem Berichtsjahr 2020 beziehen sich auf die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der privaten Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Im Gegensatz dazu betreffen alle Werte der Jahre 1991 bis 2017 die Bevölkerung am Hauptwohnsitz insgesamt (inkl. Gemeinschaftsunterkünfte) und die Werte der Jahre 2018 und 2019 die Bevölkerung am Hauptwohnsitz in Privathaushalten.
Bevölkerung, Bevölkerungsstand, BevölkerungszahlBevölkerung, Mikrozensus
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Als Bevölkerung (Einwohner) wird die Anzahl der Personen bezeichnet, die an einem bestimmten Ort bzw. in einer bestimmten territorialen Einheit (Bundesland, Kreis) ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) hat. Zur Bevölkerung zählen auch die in einem Bundesland bzw. in einem bestimmten Territorium für längere Zeit als wohnhaft gemeldeten Ausländer.
Bevölkerung, mittlereBevölkerung, Mikrozensus
Die mittlere Bevölkerung ist die durchschnittliche Bevölkerungszahl für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Monat, Vierteljahr, Jahr), berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand oder aus dem Durchschnitt der mittleren monatlichen bzw. vierteljährlichen Bevölkerungszahlen. Für die Jahre 1967 bis 1988 werden die jeweils mit Stichtag 30. Juni des Jahres ermittelten Bevölkerungszahlen als mittlere Bevölkerung ausgewiesen. Ab 1989 werden als mittlere Bevölkerung wieder Bevölkerungsdurchschnittswerte für ein Kalenderjahr als arithmetisches Mittel aus 12 Monatsdurchschnitten angegeben. Für 1990 wurde der vom ZER übernommene Bevölkerungsstand zum 3.10.1990 als Jahresdurchschnitt verwendet. Für die Jahre ab 2011 werden als mittlere Bevölkerung die Bevölkerungsdurchschnittswerte für ein Kalenderjahr als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011 angegeben.
Bevölkerungsbewegung, natürlicheBevölkerung, Mikrozensus
Erhebungsgrundlage für die Statistik der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle sind die übermittelten Angaben der Standesämter, in denen die Eheschließungen regional dem Registrierort, die Geburten der Wohngemeinde der Mutter und die Sterbefälle der Wohngemeinde der Gestorbenen zugeordnet werden. Für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (insbesondere Ehescheidungen) werden die Angaben über rechtskräftige Urteile in Ehesachen ausgewertet, die von den Familiengerichten zu übergeben sind.
Bevölkerungsbewegungen, räumlicheBevölkerung, Mikrozensus
Bei der Statistik der Wanderungen (Zuzüge, Fortzüge) werden als Erhebungsgrundlage die An- und Abmeldungen sowie die Meldungen über Änderungen des Wohnungsstatus von den Einwohnermeldeämtern verwendet, die auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel anfallen. Umzüge innerhalb einer Gemeinde bleiben außer Betracht.
Bevölkerungsvorausberechnung: Methodische Herangehensweise
Bei Bevölkerungsvorausberechnungen kommt ein Modell der Komponentenfortschreibung zur Anwendung. Dieses zeigt, wie sich die Bevölkerung und ihr Altersaufbau unter bestimmten Annahmen zu den Wanderungen, Geburten und Sterbefällen für jedes einzelne Vorausberechnungsjahr verändern. Bevölkerungsvorausberechnungen werden für jede Gebietseinheit auf der Grundlage der jeweiligen Altersstruktur durchgeführt.

Für jedes Vorausberechnungsjahr und jeden Altersjahrgang werden getrennt nach Geschlecht zunächst aus der vergangenen Entwicklung und den Annahmen zur zukünftigen Entwicklung Koeffizienten zur Sterbewahrscheinlichkeit (einheitlich für ganz Thüringen), zur Fruchtbarkeit sowie zur Zu- und Fortzugswahrscheinlichkeit für alle Kreise berechnet.

Anschließend wird ausgehend von der Basisbevölkerung des Jahres 2013 jeder Altersjahrgang getrennt nach Geschlecht mit den jeweiligen Koeffizienten des Kreises multipliziert, woraus sich die Anzahl der vorausberechneten Geburten, Sterbefälle, Zu- und Fortzüge für das nächste Vorausberechnungsjahr ergeben. Aus der Summe der einzelnen Altersjahre nach Geschlecht, den Geburten und Zuzüge abzüglich der Sterbefälle und Fortzüge ergibt sich die Einwohnerzahl des jeweiligen Vorausberechnungsjahres. Dieser Vorgang wird bis zum Jahr 2035 wiederholt.

Für Gemeinden unter 5 000 Einwohner fand das wissenschaftlich anerkannte Verfahren der Gruppenrechnung Anwendung, bei welchem kleine Gemeinden mit ähnlicher Entwicklung zusammengefasst werden und die Bevölkerungsvorausberechnung nach oben beschriebener Methode erstellt wird.

Annahmen der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung

Bei Ergebnissen von Vorausberechnungen handelt es sich um „Wenn-Dann“-Aussagen. Wenn die gesetzten Annahmen eintreffen, dann wird sich die Bevölkerung in der beschriebenen Weise entwickeln. Deshalb ist die Angabe der Annahmen einer Berechnung für die Beurteilung ihrer Qualität unerlässlich. Die Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der Komponenten der Bevölkerungsbewegung werden aus einem Referenzzeitraum abgeleitet. Die Festlegung des Referenzzeitraums erfolgte jeweils bundeseinheitlich im Zusammenhang mit der Erstellung der koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Der Referenzzeitraum dient unter anderem zur Ableitung der Koeffizienten zur Geburtenhäufigkeit, Sterblichkeit und Wanderungsbeteiligung auf Landes- bzw. Kreisebene.

Die Annahmen der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Thüringen und die Kreise gehen von einem leichten Anstieg der Geburtenrate, des durchschnittlichen Gebäralters und einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung aus. Hinsichtlich der Fruchtbarkeit wurden die landkreisspezifischen Koeffizienten in den Gemeinden zur Anwendung gebracht. Bezüglich der Wanderungen wird für Thüringen von einem positiven Gesamtwanderungssaldo ausgegangen. Dieser resultiert aus dem zunächst hohen, bis 2021 rückläufigen und danach stabilen Wanderungsgewinn mit dem Ausland und dem Rückgang des Binnenwanderungsverlustes von Thüringen in andere Bundesländer. Diese Annahmen wurden anhand der bisherigen Entwicklung auf die einzelnen Kreise und Gemeinden übertragen.

Die Hauptursache für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Thüringen ist der bereits in der bestehenden Altersstruktur angelegte Sterbefallüberschuss.

Weiterführende Daten und Informationen zur Bevölkerungsvorausberechnung finden Sie in folgenden Statistischen Berichten:
Bevölkerungsvorausberechnung: Methodische Herangehensweise
Bei Bevölkerungsvorausberechnungen kommt ein Modell der Komponentenfortschreibung zur Anwendung. Dieses zeigt, wie sich die Bevölkerung und ihr Altersaufbau unter bestimmten Annahmen zu den Wanderungen, Geburten und Sterbefällen für jedes einzelne Vorausberechnungsjahr verändern. Bevölkerungsvorausberechnungen werden für jede Gebietseinheit auf der Grundlage der jeweiligen Altersstruktur durchgeführt.

Für jedes Vorausberechnungsjahr und jeden Altersjahrgang werden getrennt nach Geschlecht zunächst aus der vergangenen Entwicklung und den Annahmen zur zukünftigen Entwicklung Koeffizienten zur Sterbewahrscheinlichkeit, zur Fruchtbarkeit sowie zur Zu- und Fortzugswahrscheinlichkeit für alle Kreise berechnet.

Anschließend wird ausgehend von der Basisbevölkerung des Jahres 2017 jeder Altersjahrgang getrennt nach Geschlecht mit den jeweiligen Koeffizienten des Kreises multipliziert, woraus sich die Anzahl der vorausberechneten Geburten, Sterbefälle, Zu- und Fortzüge für das nächste Vorausberechnungsjahr ergeben. Aus der Summe der einzelnen Altersjahre nach Geschlecht, den Geburten und Zuzüge abzüglich der Sterbefälle und Fortzüge ergibt sich die Einwohnerzahl des jeweiligen Vorausberechnungsjahres. Dieser Vorgang wird bis zum Jahr 2040 wiederholt.

Annahmen der 2. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung

Bei Ergebnissen von Vorausberechnungen handelt es sich um „Wenn-Dann“-Aussagen. Wenn die gesetzten Annahmen eintreffen, dann wird sich die Bevölkerung in der beschriebenen Weise entwickeln. Deshalb ist die Angabe der Annahmen einer Berechnung für die Beurteilung ihrer Qualität unerlässlich. Die Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der Komponenten der Bevölkerungsbewegung werden aus einem Referenzzeitraum abgeleitet. Dieser kann sich zwischen den einzelnen Bewegungsarten (Geburten, Sterbefälle, Wanderungen) unterscheiden. Die Festlegung des Referenzzeitraums orientiert sich an den Referenzzeiträumen der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Der Referenzzeitraum dient unter anderem zur Ableitung der Koeffizienten zur Geburtenhäufigkeit, Sterblichkeit und Wanderungsbeteiligung auf Kreisebene.

Die Annahmen der 2. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Thüringen und die Kreise gehen von einem leichten Anstieg der Geburtenrate, des durchschnittlichen Gebäralters und einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung aus. Bezüglich der Wanderungen wird für Thüringen von einem positiven Gesamtwanderungssaldo ausgegangen. Dieser resultiert aus dem zunächst hohen, bis 2026 rückläufigen und danach stabilen Wanderungsgewinn mit dem Ausland und dem Rückgang des Binnenwanderungsverlustes von Thüringen in andere Bundesländer. Diese Annahmen wurden anhand der bisherigen Entwicklung auf die einzelnen Kreise übertragen.

Die Hauptursache für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Thüringen ist der bereits in der bestehenden Altersstruktur angelegte Sterbefallüberschuss.
Bevölkerungsvorausberechnung: Methodische Herangehensweise
Bei Bevölkerungsvorausberechnungen kommt ein Modell der Komponentenfortschreibung zur Anwendung. Dieses zeigt, wie sich die Bevölkerung und ihr Altersaufbau unter bestimmten Annahmen zu den Wanderungen, Geburten und Sterbefällen für jedes einzelne Vorausberechnungsjahr verändern. Bevölkerungsvorausberechnungen werden für jede Gebietseinheit auf der Grundlage der jeweiligen Altersstruktur durchgeführt.

Für jedes Vorausberechnungsjahr und jeden Altersjahrgang werden getrennt nach Geschlecht zunächst aus der vergangenen Entwicklung und den Annahmen zur zukünftigen Entwicklung Koeffizienten zur Sterbewahrscheinlichkeit, zur Fruchtbarkeit sowie zur Zu- und Fortzugswahrscheinlichkeit für alle Kreise berechnet.

Anschließend wird ausgehend von der Basisbevölkerung des Jahres 2021 jeder Altersjahrgang getrennt nach Geschlecht mit den jeweiligen Koeffizienten des Kreises multipliziert, woraus sich die Anzahl der vorausberechneten Geburten, Sterbefälle, Zu- und Fortzüge für das nächste Vorausberechnungsjahr ergibt. Aus der Summe der einzelnen Altersjahre nach Geschlecht, den Geburten und Zuzügen abzüglich der Sterbefälle und Fortzüge ergibt sich die Einwohnerzahl des jeweiligen Vorausberechnungsjahres. Dieser Vorgang wird bis zum Jahr 2042 wiederholt.

Annahmen der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (3. rBv)

Bei Ergebnissen von Vorausberechnungen handelt es sich um „Wenn-Dann“-Aussagen. Wenn die gesetzten Annahmen eintreffen, dann wird sich die Bevölkerung in der beschriebenen Weise entwickeln. Deshalb ist die Angabe der Annahmen einer Berechnung für die Beurteilung ihrer Qualität unerlässlich. Die Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der Komponenten der Bevölkerungsbewegung werden aus einem Referenzzeitraum abgeleitet. Dieser kann sich zwischen den einzelnen Bewegungsarten (Geburten, Sterbefälle, Wanderungen) unterscheiden. Für die 3. rBv bilden vor allem die Jahre 2018 bis 2021 den Referenzzeitraum. Dieser dient unter anderem zur Ableitung der Koeffizienten zur Geburtenhäufigkeit, Sterblichkeit und Wanderungsbeteiligung auf Kreisebene. Darüber hinaus wurde berücksichtigt, dass im Jahr 2022 die Geburtenrate außergewöhnlich niedrig und der Wanderungsgewinn aus dem Ausland aufgrund der Ukrainekrise extrem hoch war.

Die Annahmen der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Thüringen und die Kreise gehen von einem Wiederanstieg der Geburtenrate, einer weiteren Erhöhung des durchschnittlichen Gebäralters und einem Wieder- und anschließend weiteren Anstieg der Lebenserwartung aus. Bezüglich der Wanderungen wird für Thüringen von einem positiven Gesamtwanderungssaldo ausgegangen. Dieser resultiert aus dem zunächst sehr hohen, bis 2033 rückläufigen und danach stabilen Wanderungsgewinn mit dem Ausland und dem Rückgang des Binnenwanderungsverlustes von Thüringen in andere Bundesländer. Diese Annahmen wurden anhand der bisherigen Entwicklung auf die einzelnen Kreise übertragen.

Die Hauptursache für die zukünftige rückläufige Bevölkerungsentwicklung in Thüringen ist der bereits in der bestehenden Altersstruktur angelegte Sterbefallüberschuss.
Bewohnte UnterkünfteZensus
Bewohnte Unterkünfte sind behelfsmäßige Bauten, die zum Zählungsstichtag als alleinige Wohnungen bewohnt waren, oder wenn in ihnen am Zählungsstichtag mindestens 1 Person mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Hierzu zählen z.B. Wohnbaracken, Bauwagen, Wohnwagen, Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Jagdhütten, Weinberghütten, fest verankerte Wohnschiffe und Wohncontainer.
Bezahlte ArbeitszeitVerdienste, Arbeitskosten
Die bezahlte Arbeitszeit setzt sich aus der geleisteten Arbeitszeit zuzüglich der bezahlten Ausfallzeit zusammen. Zur bezahlten Ausfallzeit zählen z.B. die bezahlten Arbeitspausen, der Arbeitsausfall an gesetzlichen Feiertagen und der bezahlte Erholungsurlaub.
Bezugsperson der FamilieBevölkerung, Mikrozensus
Um die Familien in der Statistik abgrenzen zu können, wird eine Bezugsperson in der Familie benötigt. Diese Person ist bei Ehepaaren aus aufbereitungstechnischen Gründen grundsätzlich der Ehemann und bei Alleinstehenden die Person selbst.
Bezugsperson des HaushaltsBevölkerung, Mikrozensus
Die Bezugsperson des Haushalts ist die Person, die im Erhebungsbogen als erste eingetragen ist. Ihre Erhebungsmerkmale (zum Beispiel Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson ausgeschlossen. Vorgabe bei der Reihenfolge der Eintragungen im Erhebungsbogen: Ehegatten, Kinder, Verwandte, Familienfremde.
Biologische BehandlungsanlagenUmwelt
Abfallentsorgungsanlagen, in denen feste, flüssige oder gasförmige Abfälle aufbereitet werden (z. B. Biogasanlagen), sowie Abfallentsorgungsanlagen, in denen nativ-organische Abfälle in verwertbare Komposte umgewandelt werden (Anlagen zur Kompostherstellung).
Biogasanlagen sind Anlagen, in denen mit Hilfe der Vergärung ein Teil der organischen Masse in biogenen Reststoffen zu energetisch nutzbarem Biogas umgewandelt wird.
BiosphärenreservateUmwelt
Landschaftsräume, die 1. nach den Kriterien des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO charakteristische Ökosysteme der Erde repräsentieren, 2. als Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung zum überwiegenden Teil als Landschafts- und Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, 3. großräumig sind und in mehrere Schutzzonen gegliedert werden können, 4. mit ökologischen und landschaftstypischen Landnutzungsformen bewirtschaftet werden und 5. für die langfristige Umweltüberwachung, die ökologische Forschung und Umwelterziehung geeignet sind, können durch Rechtsverordnung der obersten Naturschutzbehörde zum Biosphärenreservat erklärt werden.
BodenaushubUmwelt
Natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial.
BodenbehandlungsanlagenUmwelt
Bodenbehandlungsanlagen sind Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden (Bodensanierungsanlagen), z. B. nach thermischen, biologischen oder mechanischen Verfahren.
BrändeSonstiges
- Großbrände: Gleichzeitiger Einsatz von mehr als 3 C-Rohren
- Mittelbrände: Gleichzeitiger Einsatz von 2 bis 3 C-Rohren
- Kleinbrände: Einsatz von nicht mehr als einem kleinen Löschgerät oder C-Rohr
BruttoanlageinvestitionenVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen und größere Wert steigernde Reparaturen. Als dauerhaft gelten diejenigen produzierten Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden. Die Bruttoanlageinvestitionen setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Saldo aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen. Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen dargestellt werden.
Die neuen Anlagen gliedern sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Zu den Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme) zählen Maschinen und Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Fahrzeuge sowie ähnliche nicht fest mit den Bauten verbundene Anlagen. Die sonstigen Anlagen umfassen Investitionen in geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung, Software und Datenbanken, Urheberrechte, Suchbohrungen) sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen. Die Ergebnisse der sonstigen Anlagen werden in der Veröffentlichung mit den neuen Ausrüstungen zusammengefasst. Bei den Bauten werden neben Wohn- und Nichtwohngebäuden auch sonstige Bauten (Straßen, Brücken, Flugplätze, Kanäle u. Ä.) und die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gärtnerische Anlagen und Umzäunungen berücksichtigt.
Bruttoausgaben / BruttoeinnahmenFinanzen der öffentlichen Haushalte
Summe aller Ausgaben/Einnahmen der Städte und Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften im ↑ Verwaltungs- und ↑ Vermögenshaushalt ohne ↑ haushaltstechnische Verrechnungen.
Bruttoausgaben/-einnahmen der KapitalrechnungFinanzen der öffentlichen Haushalte
Summe aller Ausgaben/Einnahmen der Städte und Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften im ↑ Vermögenshaushalt ohne ↑ haushaltstechnische Verrechnungen und abzüglich der ↑ Besonderen Finanzierungsvorgänge.
Bruttoausgaben/-einnahmen der laufenden RechnungFinanzen der öffentlichen Haushalte
Summe aller Ausgaben/Einnahmen der Städte und Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften im ↑ Verwaltungshaushalt ohne ↑ haushaltstechnische Verrechnungen und abzüglich der ↑ Besonderen Finanzierungsvorgänge
BruttobedarfÖffentliche Sozialleistungen
Der Bruttobedarf eines Leistungsempfängers ist die Gesamtsumme folgender Beträge:
- Regelsatz
- Unterkunft/Heizung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Mehrbedarf(e)
BruttoinlandsproduktVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode für den Endverbrauch produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.
BruttojahresverdienstVerdienste, Arbeitskosten
Zum Bruttojahresverdienst zählen neben den monatlichen Verdienstbestandteilen die nicht in jeder Abrechnungsperiode gezahlten Sonderzahlungen.
Bruttolöhne und -gehälterVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer sowie Sachleistungen, die den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.
Bruttolöhne und –gehälterVerdienste, Arbeitskosten
Summe aus dem Entgelt für geleistete Arbeit, den Sonderzahlungen, den vermögenswirksamen Leistungen, der Vergütung arbeitsfreier Tage sowie den Sachleistungen.
BruttomonatsverdienstVerdienste, Arbeitskosten
Als Bruttomonatsverdienst im Erhebungsmonat ist der regelmäßige steuerpflichtige Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien angegeben, zuzüglich der folgenden Verdienstbestandteile:
- steuerfreie Zuschläge für Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit,
- steuerfreie Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit,
- steuerfreie Beiträge für betriebliche Altersversorgung aus arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung ( alle Durchführungswege: Pensionskassen, Zusatzversorgungskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen, auch Gehaltsverzicht bei Direktzusage oder Unterstützungskasse),
- steuerfreie Essenzuschüsse,
- die pauschale Lohnsteuer nach §§ 40, 40a und 40b EStG, sofern sie vom Arbeitgeber getragen wird,
- pauschal besteuerter Arbeitslohn z. B. von geringfügig Beschäftigten.

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