Designelement im Header
Direkt zum Inhalt
Ende des Menüs
Zurück |

Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

▸  Gliederung nach Sachgebieten

Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
WagenkilometerVerkehr und Nachrichtenübermittlung
Als Wagenkilometer wird die Zahl der Kilometer im Berichtszeitraum ausgewiesen, die die Zugfahrzeuge und die von ihnen mitgeführten Anhänger im Einsatz für die Personenbeförderung zurückgelegt haben.
Wanderungsbilanz, -saldo, -gewinn, -verlustBevölkerung, Mikrozensus
Die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen über die Grenzen einer administrativen Gebietseinheit (z.B. Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesgrenzen) innerhalb eines gegebenen Zeitraums wird als Wanderungsbilanz oder Wanderungssaldo, bei positivem Wert (Überschuss der Zuzüge) auch als Wanderungsgewinn, bei negativem Wert (Überschuss der Fortzüge) auch als Wanderungsverlust bezeichnet.
WarenklassifikationAußenhandel
Die Gruppierung der Waren erfolgt nach der Gliederung „Warengruppen und -untergruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft (EGW)“ - Ausgabe 2002.
Warenkorb und WägungsschemaSie bilden die Grundlage für die Ermittlung des Verbraucherpreisindex. Der Warenkorb enthält entsprechend der Verbrauchsbedeutung ca. 700 repräsentativ ausgewählte Waren und Dienstleistungen. Das Wägungsschema gibt an, mit welchem Gewicht die einzelnen Güterarten in den Verbraucherpreisindex eingehen.
Warenkorb und Wägungsschema werden alle 5 Jahre an die Verbrauchsgewohnheiten der Konsumenten angepasst und basieren zurzeit auf der Verbrauchsstruktur des Jahres 2020.
WasserabgabeUmwelt
Die Wasserabgabe setzt sich aus dem Wasserbedarf (Letztverbraucher, Wasserverluste und Wasserwerkseigenverbrauch) sowie der Weiterverteilung zusammen.
WasseraufkommenUmwelt
Das öffentliche Wasseraufkommen setzt sich aus der Wassergewinnung (Eigengewinnung) sowie dem Fremdbezug zusammen. Fremdbezug und Weiterverteilung stellen die Lieferbeziehungen der Wasserversorgungsunternehmen dar, wobei Doppelzählungen auftreten.
WassereinsatzUmwelt
Dem Wasseraufkommen der Betriebe steht der Wassereinsatz bzw. die Wassernutzung gegenüber. Mögliche Einsatzarten sind die Einfach-, Mehrfach- oder die Kreislaufnutzung.
WasserentgelteUmwelt
Die Wasserentgelte unterteilen sich in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Entgelte. Sie enthalten 7 Prozent Mehrwertsteuer.

Beim verbrauchsabhängigen Entgelt – wie etwa dem Verbrauchspreis – handelt es sich um den Preis, der vom Wasserversorger für die Bereitstellung und Lieferung von einem Kubikmeter Trinkwasser (1000 Liter) erhoben wird. Das verbrauchsunabhängige Entgelt setzt sich aus der Gebühr für die Bereitstellung von Trinkwasser und die Benutzung eines haushaltsüblichen Wasserzählers zusammen.
WasserverlusteUmwelt
Die Wasserverluste setzen sich zusammen aus tatsächlichen Verlusten, z.B. durch Rohrbrüche, undichte Rohrverbindungen oder Armaturen sowie aus scheinbaren Verlusten, z.B. Fehlanzeigen der Messgeräte, unkontrollierten Entnahmen.
Wasserversorgung und AbwasserbeseitigungUmwelt
Der Berichtskreis der Statistik der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung umfasst Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung betreiben. Weiterhin werden Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs (Bergbau, Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten sowie ab dem Berichtsjahr 2007 zusätzlich Betriebe der Landwirtschaft, Energieversorgung und des Dienstleistungsgewerbes) befragt.
Die Erhebungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden in dreijährigem Turnus durchgeführt.
WeidenLand- und Forstwirtschaft
Weiden sind Dauergrünlandflächen mit regelmäßiger Weidenutzung bzw. wechselnder Mäh- und Weidenutzung. Almen sind Extensivweiden im Gebirge, namentlich hochgelegene Weideflächen, die oft als Sommerweiden für Jungvieh genutzt werden.
WertpapiereFinanzen der öffentlichen Haushalte
Wertpapiere sind durch Urkunde verbrieftes Recht (kurz- bzw. langfristig angelegte Geldmarkt- oder Kapitalmarktpapiere ohne Anteilsrechte). Finanzderivate sind Finanzinstrumente zur Absicherung des Risikos, z. B. Zinsswaps. Der Nachweis erfolgt netto nach Saldierung der positiven mit den negativen Finanzderivaten.
WiesenLand- und Forstwirtschaft
Wiesen sind Dauergrünlandflächen, deren Nutzung in der Regel durch Schnitt zur Futtergewinnung erfolgt; die Beweidung wird höchstens als Nachweide, meist nur im Herbst, durchgeführt.
WirtschaftsbereicheArbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die wirtschaftliche Gliederung basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), siehe auch Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)
Wirtschaftssystematische ZuordnungUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen basiert im Unternehmensregister auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
WirtschaftszweigZensus
Der Wirtschaftszweig bezieht sich auf die Art der Produktion oder Tätigkeit des Betriebs oder einer ähnlichen Wirtschaftseinheit, in dem bzw. der sich der Arbeitsplatz einer derzeit erwerbsaktiven Person befindet. Bei Erwerbslosen bezieht sich der Wirtschaftszweig auf die letzte Tätigkeit, sollte diese maximal 10 Jahre zurückliegen.
WirtschaftszweigeFür die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2009 die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)“, verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. Bei der Verwendung von nach Wirtschaftszweigen gegliederten Zahlen des Mikrozensus ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Erwerbstätigen den Wirtschaftszweigen nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Einheit (nicht des Unternehmens), in der sie beschäftigt sind, zugeordnet sind. Zum anderen darf nicht übersehen werden, dass die Angaben des wirtschaftlichen Schwerpunktes des Betriebes bei Personenbefragungen nicht so genau sein können wie bei Betriebsbefragungen. Die Fälle ohne Angabe des Wirtschaftszweiges werden im Rahmen der Aufbereitung nach dem Hot-Deck-Verfahren auf die einzelnen Wirtschaftszweige verteilt.
WohnflächeGebäude und Wohnen
Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche von Wohnungen gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräumen, Bad usw.). Die Wohnfläche ist nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) vom 25. November 2003 zu berechnen. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
WohnflächeZensus
Wohnfläche ist die Summe der Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche von Wohnungen gehören die Grundflächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume und Bäder) innerhalb der Wohnung.
Die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie von Balkonen, Loggien usw. zählen zur Wohnfläche, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören.
Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Meter sind vollständig, von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Meter sowie unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder u.Ä. nur mit halber Fläche und unter 1 Meter gar nicht anzurechnen. Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten usw. werden zu einem Viertel bis höchstens zur Hälfte ihrer Fläche berücksichtigt. Nicht zur Wohnfläche gehören die Flächen der Zubehörräume (z.B. Keller, Waschküchen, Dachböden, Vorratsräume, Abstellräume außerhalb der Wohnungen).
Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
WohngebäudeGebäude und Wohnen
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte
– gemessen am Anteil der Wohnfläche (zu berechnen nach der Verordnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV vom 25. November 2003 (BGBI. I S. 2346)) an der Nutzungsfläche nach DIN 277 (in der jeweils gültigen Fassung) – Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden rechnen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m² Wohnfläche, soweit sie vom Eigentümer überwiegend selbst genutzt werden. Ferienhäuser, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden, sind als Nichtwohngebäude zu erfassen.
WohngebäudeZensus
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Zu den Wohngebäuden gehören auch u.a. Wohnheime mit eigener Haushaltsführung der Bewohner.
Wohngebäude (ohne Wohnheime)Zensus
Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden (hier: ohne Wohnheime).
Wohngebäude mit EigentumswohnungenGebäude und Wohnen
Wohngebäude mit Eigentumswohnungen sind Wohngebäude, die Wohneinheiten enthalten, an denen durch Eintragung im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes begründet ist oder werden soll. Entsprechend den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes besteht ein Wohngebäude entweder ausschließlich aus Eigentumswohnungen oder es befindet sich überhaupt keine Eigentumswohnung darin. Maßgebend ist die Absicht des Bauherren zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Die Gebäudeart „Wohngebäude mit Eigentumswohnungen“ ist auch dann anzugeben, wenn der Bauherr beabsichtigt, einen Teil oder alle der im Grundbuch als Eigentumswohnungen nachzuweisenden Wohnungen zu vermieten.
WohngeldÖffentliche Sozialleistungen
Es wird als Zuschuss von Bund und Land zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wohngeldrechtlicher TeilhaushaltÖffentliche Sozialleistungen
Dabei handelt es sich um den Teil eines Mischhaushaltes (siehe Definition), der wohngeldberechtigt ist, unabhängig davon, ob der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist.
WohnheimeGebäude und Wohnen
Wohnheime sind Wohngebäude, die primär den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dienen ( z. B. Studentenwohnheim, Seniorenwohnheim ). Wohnheime besitzen Gemeinschaftsräume. Die Bewohnerinnen/Bewohner von Wohnheimen führen einen eigenen Haushalt.
WohnheimeZensus
Wohnheime sind Wohngebäude, die primär den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dienen. Wohnheime besitzen Gemeinschaftseinrichtungen. Die Bewohner von Wohnheimen führen jedoch einen eigenen Haushalt. Dazu zählen z.B. Studentenwohnheime. Wohnheime ohne eigene Haushaltsführung der Bewohner, z.B. Pflegeheime, werden hier nicht betrachtet.
WohnheimeWohnheime sind Wohngebäude, die primär den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dienen (z. B. Studierendenwohnheim, Arbeiterwohnheim). Die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen führen einen eigenen Haushalt.
WohnräumeGebäude und Wohnen
Wohnräume sind Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und mindestens eine Wohnfläche von 6 m² haben, sowie alle Küchen (diese ohne Rücksicht auf die Größe).
WohnräumeZensus
Wohnräume sind Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und mindestens eine Wohnfläche von 6 m² haben sowie alle Küchen, unabhängig von der Größe.
WohnungGebäude und Wohnen
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit (Kochnische/Kochschrank). Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppenhaus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette.
WohnungZensus
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume in Gebäuden und bewohnten Unterkünften zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen.
Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z.B. Mansarden) gehören.
WohnungUnter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und nicht vollständig für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Eine Wohnung muss nicht notwendigerweise eine Küche oder Kochnische enthalten. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.
WohnungsbauBaugewerbe
Alle Bauten -unabhängig vom Auftraggeber-, deren Gesamtnutzfläche zumindest zur Hälfte Wohnzwecken dient, sowie der Umbau oder die Erweiterung bisher anderweitig genutzter Gebäude und Räume zu Wohnungen sowie Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an Wohnhäusern oder Wohnungen.
Wohnungsbau, sozialerGebäude und Wohnen
Wohnungsbau, der mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert wird. Er umfasst im Sinne des § 2, II. WobauG vom 19.8.1994 sowohl die Neuschaffung von Wohnraum als auch die mit Belegungsrechten verbundene Modernisierung, wobei die Modernisierung gesondert erfasst und nicht in die Ergebnisse des sozialen Wohnungsbaus einbezogen wird. Man unterscheidet dabei drei Förderungswege: 1. Förderungsweg (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau) Wohnungsbau, der mit öffentlichen Mitteln im Sinne des § 6 Abs. 1, II. WoBauG gefördert wird. Dabei wird nur ein bestimmter Personenkreis berücksichtigt (§ 25, II. WoBauG). 2. Förderungsweg Wohnungsbau, der mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, die keine Mittel im Sinne des § 6 Abs. 1, II. WoBauG sind (steuerbegünstigter Wohnungsbau). Auch hier wird nur ein bestimmter Personenkreis gefördert. Vereinbarte Förderung (3. u.a. Förderungswege) Wohnungsbau, der im Sinne der §§ 88 d und e, II. WoBauG durch vertragliche Vereinbarung mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert wird. Die Konditionen der Förderung können hier in bestimmtem Rahmen zwischen Bewilligungsstelle und Antragsteller ausgehandelt werden.
WohnungsunternehmenGebäude und Wohnen
Das sind Unternehmen, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt auf Dauer im Wohnungswesen haben; eine einmalige oder vorübergehende Funktion als Bauträger ist für eine entsprechende Zuordnung nicht ausreichend.

  nach oben

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt